Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Abkommen

Vom 12. August 2013

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Abkommens bekannt:
Das Zweite Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (SächsGVBl. 2012 S. 250) ist gemäß seinem Artikel II am 1. April 2013 in Kraft getreten.

Dresden, den 12. August 2013

Sächsische Staatskanzlei
Geisler
Referatsleiter

Änderungsvorschriften