Gesetz
zum Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“

Vom 6. Oktober 2013

Der Sächsische Landtag hat am 18. September 2013 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

(1) Dem am 14. Juni 2013 zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen geschlossenen Staatsvertrag über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenzen im Gebiet der ehemaligen Bergbauhalde Phönix-Nord (Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“) wird zugestimmt.

(2) Der Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“ wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“ nach seinem Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 in Kraft tritt, ist durch die Sächsische Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 6. Oktober 2013

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

Änderungsvorschriften