Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Technologietransfermaßnahmen im Freistaat Sachsen (Technologietransferförderung)
Vom 10. Dezember 2013
I.
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Gewährung von Zuwendungen für Technologietransfermaßnahmen im Freistaat Sachsen (Technologietransferförderung) vom 1. Dezember 2011 (SächsABl. S. 1784), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 10. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1790), wird wie folgt geändert:
In Nummer 7 Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2013“ durch die Angabe „31. Dezember 2015“ ersetzt.
II.
Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 10. Dezember 2013
Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
Prof. Dr. Dr. Sabine Freifrau von Schorlemer