Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über den Stichtag für die Regelbeurteilung der Beamten des mittleren Justizdienstes und Justizvollzugsdienstes im Jahre 2006
(VwV Beurteilungsstichtag mittlerer Dienst 2006)

Vom 12. Mai 2006

I. Stichtag

Der Stichtag für eine zusätzliche Regelbeurteilung der Beamten des mittleren Justizdienstes und Justizvollzugsdienstes nach § 2 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die dienstliche Beurteilung der Beamten (– SächsBeurtVO ) vom 16. Februar 2006 (SächsGVBl. S. 26) wird gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 SächsBeurtVO auf den 30. Juni 2006 bestimmt.

II. In-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 12. Mai 2006

Der Staatsminister der Justiz
Geert Mackenroth