Zweite Verwaltungsvorschrift
 
        des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 
          
 zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2013/2014 
 
        Vom 20. Dezember 2013
I.
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Klassen- und Gruppenbildung, zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung und zum Ablauf des Schuljahres 2013/2014 (VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2013/2014) vom 9. April 2013 (MBl. SMK S. 88), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 3. Juli 2013 (MBl. SMK S. 155), wird wie folgt geändert:
In Teil C Ziffer IV Nr. 5 wird in der zweiten Spalte der ersten Zeile die Angabe „15. April 2014“ durch die Angabe „14. April 2014“ ersetzt.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 20. Dezember 2013
  Sächsisches Staatsministerium für Kultus 
              
 Herbert Wolff 
              
 Staatssekretär