Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW) des Freistaates Sachsen

Vom 1. Juli 2014

A.

Die Fußnoten zu Nummer 2.1.1 Buchst. a und b der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Gewährung von Zuwendungen für Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW) des Freistaates Sachsen vom 26. Januar 2011 (SächsABl. S. 241), die durch Richtlinie vom 21. April 2011 (SächsABl. S. 709) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 18. November 2013 (SächsABl. SDr. S. S 887), werden wie folgt geändert:

Das Wort „drei“ wird jeweils durch das Wort „fünf“ ersetzt.

B.

Die Richtlinie tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.

Dresden, den 1. Juli 2014

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Sven Morlok