Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift Gliederung und Gruppierung
Vom 24. August 2005
Aufgrund von
- 1.
- § 128 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und Satz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Mai 2005 (SächsGVBl. S. 155) geändert worden ist, und
- 2.
- § 69 Satz 1 Nr. 1 bis 5 und Satz 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Mai 2005 (SächsGVBl. S. 155) geändert worden ist,
erlässt das Staatsministerium des Innern im Benehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen folgende Verwaltungsvorschrift:
- I.
- Änderung der Verwaltungsvorschrift Gliederung und Gruppierung
- Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gliederung und Gruppierung der Haushalte, die Finanzplanung und weitere Muster für die Haushaltswirtschaft der Kommunen im Freistaat Sachsen (VwV Gliederung und Gruppierung) vom 8. Januar 2002 (SächsABl. SDr. S. S 165), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 9. November 2004 (SächsABl. SDr. S. S 685), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach § 1 Abs. 1 Nr. 20 werden ein Semikolon und folgende Nummer 21 angefügt:
- „21.
- Übersicht über die den Fraktionen nach § 35a SächsGemO beziehungsweise der § 31a Abs. 3 SächsLKrO zur Verfügung gestellten Mittel (Anlage 21) “.
- 2.
- In § 4 Abs. 4 Satz 1 wird das Wort „Landeswohlfahrtsverband“ durch die Worte „Kommunaler Sozialverband Sachsen“ ersetzt.
- 3.
- Die Anlage 1 „Gliederung der kommunalen Haushalte nach Aufgabenbereichen (Gliederungsplan)“ wird wie folgt geändert:
- a)
- In dem Unterabschnitt 022 „Personalamt“ werden die Worte „Angestellten und Arbeitern“ durch die Worte „tariflich Beschäftigten (umfasst auch die vergleichbaren Beschäftigten der nicht dem TVöD beigetretenen kommunalen Körperschaften)“ ersetzt.
- b)
- Nach dem Unterabschnitt 302 „Allgemeine Förderung und Werbung übergreifender Veranstaltungen und Partnerschaften; Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Wissenschaft, Forschung und Kulturpflege; Allgemeine Förderung und zentrale Werbung für kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen wie zum Beispiel Festspielwochen und Ähnliches; Förderung kultureller Beziehungen zu anderen Kommunen“ wird der Unterabschnitt 303 „Sonstige kulturelle Angelegenheiten“ angefügt. In der Spalte „Hinweise“ wird die Bemerkung „zum Beispiel Kulturumlage“ eingefügt.
- c)
- In dem Abschnitt 41 „Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)“ werden in der Spalte „Hinweise“ nach den Worten „einschließlich der noch nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) abzuwickelnden Zahlungen“ in einer neuen Zeile die Worte „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei A 48“ angefügt.
- d)
- Der Abschnitt 45 „Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII“ erhält die in der Anlage 1 zu dieser Verwaltungsvorschrift enthaltene Fassung.
- e)
- In dem Unterabschnitt 4820 „Grundsicherung nach SGB II“ wird die Spalte „Hinweise“ wie folgt gefasst:
„Verwaltungskosten einschließlich Personalkosten bei UA 4061“. - f)
- In dem Unterabschnitt 4830 „An optierende Kommunen zusätzlich übertragene Aufgaben der Grundsicherung nach SGB II“ wird die Spalte „Hinweise“ wie folgt gefasst:
„Verwaltungskosten einschließlich Personalkosten bei UA 4062“. - g)
- Der Abschnitt 49 „Sonstige soziale Angelegenheiten“ erhält die in der Anlage 2 zu dieser Verwaltungsvorschrift enthaltende Fassung.
- h)
- In dem Unterabschnitt 90 „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen“ wird die Angabe „Landeswohlfahrtsumlage“ gestrichen.
- 4.
- Die Anlage 2 „Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben in den kommunalen Haushalten nach Arten (Gruppierungsplan)“ wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Untergruppe 191 „Leistungsbeteilung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende“ wird die Spalte „Hinweise“ wie folgt gefasst:
„Ausgleichsleistungen des Bundes nach § 46 Abs. 5 und 6 SGB II“. - b)
- In der Gruppe 24/25 „Ersatz von sozialen Leistungen“ wird in der Spalte Hinweise die Bemerkung „6. Rückzahlungen von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II als Rotabsetzung bei UGr 7831“ wie folgt gefasst:
- „6.
- Rückzahlungen von Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II im laufenden Jahr als Rotabsetzungen bei den Untergruppen 6911 beziehungsweise 7831“.
- c)
- Nach der Untergruppe 241 „Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz“ wird die Untergruppe 242 „Rückzahlungen von Ausgaben für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 1 SGB II“ eingefügt. In der Spalte „Hinweise“ wird die Bemerkung „Rückzahlungen von Ausgaben der UGr 6911 und 7831, sofern nicht im laufenden Jahr von der Ausgabe abgesetzt“ eingefügt.
- d)
- Nach der Untergruppe 251 „Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz“ wird die Untergruppe 252 „Rückzahlungen von Ausgaben für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 1 SGB II“ eingefügt. In der Spalte „Hinweise“ wird die Bemerkung „Rückzahlungen von Ausgaben der UGr 6911 und 7831, sofern nicht im laufenden Jahr von der Ausgabe abgesetzt“ eingefügt.
- e)
- Die Hauptgruppe 4 „Personalausgaben“ erhält die in der Anlage 3 zu dieser Verwaltungsvorschrift enthaltene Fassung.
- f)
- In der Untergruppe 693 „Leistungsbeteiligung bei einmaligen Leistungen an Arbeitsuchenden nach § 23 Abs. 3 SGB II“ wird das Wort „Arbeitsuchenden“ durch das Wort „Arbeitsuchende“ ersetzt.
- g)
- In der Untergruppe 788 „Weitere soziale Leistungen“ wird in der Spalte „Hinweise“ die Bemerkung „Mehraufwandsentschädigung: nur für Auszahlungen durch nicht optierende Kommunen“ eingefügt.
- h)
- Nach der Untergruppe 788 „Weitere soziale Leistungen“ wird die Untergruppe 789 „Weitere soziale Leistungen des überörtlichen Sozialhilfeträgers“ angefügt.
- i)
- Nach der Untergruppe 789 „Weitere soziale Leistungen des überörtlichen Sozialhilfeträgers“ wird die Gruppe 79 „Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ angefügt.
- j)
- In der Untergruppe 928 „Übrige Bereiche Inanspruchnahme aus Bürgschaften und Darlehen“ wird die Spalte „Hinweise“ wie folgt gefasst: „soweit nicht im Verwaltungshaushalt bei Untergruppe 840“.
- 5.
- Die Anlage 9 „Haushaltsquerschnitt“ erhält die in der Anlage 4 zu dieser Verwaltungsvorschrift enthaltene Fassung.
- 6.
- Die Anlage 13 „Stellenplan“ erhält die in der Anlage 5 zu dieser Verwaltungsvorschrift enthaltene Fassung.
- 7.
- Die Anlage 14 „Kommunale Finanzplanung“ erhält die in der Anlage 6 zu dieser Verwaltungsvorschrift enthaltene Fassung.
- 8.
- Die Anlage 18 „Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr … – in EUR –“ erhält die in der Anlage 7 zu dieser Verwaltungsvorschrift enthaltene Fassung.
- 9.
- Die Anlage 20 „Buchungsplan für den Einzelplan 4 – Soziale Sicherung –“ erhält die in der Anlage 8 zu dieser Verwaltungsvorschrift enthaltene Fassung.
- 10.
- Nach der Anlage 20 „Buchungsplan für den Einzelplan 4 – Soziale Sicherung –“ wird die Anlage 21 „Übersicht über die den Fraktionen nach § 35a der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen beziehungsweise § 31a Abs. 3 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellten Mittel“ in der in der Anlage 9 zu dieser Verwaltungsvorschrift enthaltenen Fassung angefügt.
- II.
- In-Kraft-Treten
- Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
Dresden, den 24. August 2005
Der Staatsminister des Innern
Dr. Thomas de Maizière
Anlage 1
(zu Nummer 3d)
E | A | UA | Bezeichnung der Aufgabenbereiche, Zuordnung | Hinweise |
---|---|---|---|---|
E | A | UA | Bezeichnung der Aufgabenbereiche,
Zuordnung |
Hinweise |
|
||||
45 |
Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII
(Hilfe an natürliche Personen; auch Zuschüsse an andere Träger für personenbezogene Einzelmaßnahmen) |
|||
4510 | Jugendarbeit | §§ 11, 74 Abs. 6 SGB VIII | ||
4520 | Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz | §§ 13, 14 SGB VIII | ||
4530 | Förderung der Erziehung in der Familie | §§ 16, 17, 18, 19, 20, 21, 40, 90 SGB VIII | ||
4540 | Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege | §§ 22, 23, 25, 90 SGB VIII | ||
4550 | Hilfe zur Erziehung | §§ 27 bis 40 SGB VIII | ||
4560 | Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte | §§ 35a, 40 SGB VIII | ||
4561 | Hilfe für junge Volljährige | §§ 30, 33, 34, 35, 40, 41 Abs. 3 SGB VIII | ||
4565 | Schutzmaßnahmen | §§ 42, 43 SGB VIII | ||
4570 | Adoptionsvermittlung, Amtsvormund- und Amtspflegeschaften, Jugendgerichtshilfe | §§ 50, 51, 52, 55, 56, 58 SGB VIII | ||
4580 | Übrige Hilfen | §§ 72, 74 SGB VIII, ohne § 74 Abs. 6 SGB VIII |
Anlage 2
(zu Nummer 3g)
E | A | UA | Bezeichnung der Aufgabenbereiche, Zuordnung | Hinweise |
---|---|---|---|---|
E | A | UA | Bezeichnung der
Aufgabenbereiche, Zuordnung |
Hinweise |
|
||||
49 |
Sonstige soziale
Angelegenheiten |
|||
4900 | Krankenversorgung nach § 276 LAG – örtlicher Träger
Aufwendung für Anspruchsberechtigte |
Kommunaler Sozialverband Sachsen UA 4915 und 4955 | ||
4915 | Krankenversorgung nach § 276 LAG – Kommunaler Sozialverband Sachsen
Aufwendung für Anspruchsberechtigte |
|||
4920 | Sozialumlage Kommunaler Sozialverband Sachsen | |||
4955 | Sondermittel/Härtefälle | |||
4971 | Landesblindengeld | |||
4980 | Freiwillige Hilfen, Spenden, Unterstützungen an Katastrophengeschädigte, rechtlich unselbständige Stiftungen
im Sozialbereich |
Katastrophenschutz bei A 14
Rechtlich unselbständige Stiftungen, die nach ihrem Stiftungszweck dem Epl. 4 zuzuordnen sind, zentral bei UA 4980; vergleiche auch A 89 |
Anlage 3
(zu Nummer 4e)
HGr | Gr | UGr | Bezeichnung der Ausgabearten, Zuordnung | Hinweise |
---|---|---|---|---|
HGr | Gr | UGr | Bezeichnung der Ausgabearten,
Zuordnung |
Hinweise |
|
||||
4 | Personalausgaben |
|
||
40 | Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit | |||
an Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige, zum Beispiel Sitzungstagegelder, Reisekosten, Auslagenersatz, Ersatz für entgangene Arbeitsentgelte, Aufwandsentschädigungen, Mitwirkung bei Wahlen, statistische Erhebungen | Aufwandsentschädigungen als besondere Zulage für eine Beamtenstelle sind bei Gruppe 41 nachzuweisen. | |||
Versicherungsbeiträge (zum Beispiel Unfallversicherung für Mitglieder der Gemeindevertretung und Angehörige der freiwilligen Feuerwehr), Ehrensold, Zuwendungen, Beihilfen | Entschädigungen an Mitglieder von Sachverständigenkommissionen bei Gruppe 65 (Untergruppe 655) | |||
41 | Besoldung, Entgelte | |||
einschließlich aller Zulagen und Zuschläge | ||||
Jubiläumszuwendungen, Leistungen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer | ||||
Abgeltung für Überstunden, Abfindungen | Übergangsgelder nach dem Beamtenversorgungsgesetz bei Gruppe 42 | |||
Übergangsgelder (ohne Übergangsgelder nach dem
Beamtenversorgungsgesetz) |
||||
Aufwandsentschädigungen als besondere Zulage für
einen allgemeinen, mit der Stelle zusammenhängenden Aufwand |
Funktionsbedingte Aufwandsentschädigungen bei Gruppe 46 | |||
Sachbezüge, die auf die Dienstbezüge angerechnet werden (zum Beispiel Holz, Dienstwohnung, Dienstgrundstücke) | Der anrechenbare Gegenwert ist als Einnahme nachzuweisen (zum Beispiel bei Gruppe 13 oder 14). | |||
410 | Beamte | |||
411 | Entgelte für Altersteilzeitbeschäftigte – Beamte | |||
412 | Entgelte für Altersteilzeitbeschäftigte – für tariflich Beschäftigte | umfasst auch die vergleichbaren Beschäftigten der nicht dem TVöD beigetretenen kommunalen Körperschaften | ||
414 | Tariflich Beschäftigte
einschließlich Krankenbezüge Vergütungen an Diakonissen, Mutterhausschwestern, Ordensschwestern (auch wenn die Bezahlung über das Mutterhaus erfolgt) |
umfasst auch die vergleichbaren Beschäftigten der nicht dem TVöD beigetretenen kommunalen Körperschaften | ||
416 | Beschäftigungsentgelte und dergleichen | |||
Entgelte für nebenamtlich oder nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf in einer anderen Verwaltung oder einem anderen Betrieb ausüben (zum Beispiel Kreisbildstellenleiter)
Entgelte an Ruhestandsbeamte, die weiterbeschäftigt werden Entgelte für Stellvertretung und Aushilfen, soweit nicht auf die Untergruppen 410 bis 414 aufteilbar Entgelte und Vergütungen an Praktikanten und Werkstudenten |
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit bei Gruppe 40
Kostenbeiträge für Zivildienstleistende sind bei Untergruppe 670 nachzuweisen. Sonstige Bezüge der Zivildienstleistenden für Beschäftigung in kommunalen Einrichtungen sind bei betreffenden Aufgabenbereichen nachzuweisen. |
|||
Entgelte für Dozenten, Lehrer und Prüfungskräfte, (zum Beispiel Dozenten an Volksbildungswerken, Sportlehrer, Handwerksmeister in Prüfungsausschüssen, Kurslehrer an Berufsschulen), Honorare für freie Mitarbeiter und Sachverständige | soweit nicht den sächlichen Ausgaben in Gruppe 65 (Untergruppe 655) zuzuordnen | |||
417 | Entgelte für ABM-Beschäftigte | |||
42 | Versorgungsbezüge und dergleichen | |||
Ruhegehälter, Unterhaltsbeiträge, Hinterbliebenenversorgung, Unfallfürsorge (ohne Erstattung von Sachschäden), Übergangsgelder nach dem Beamtenversorgungsgesetz, Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen | Ersatz für Sachschäden, die im Dienst entstanden sind, bei Gruppe 64 | |||
43 | Beiträge zu Versorgungskassen | |||
Beiträge an Pensions- und Versorgungskassen sowie zu eigenen Pensions- und Versorgungskassen, für die eine Sonderrechnung geführt wird
Umlagen an Zusatzversorgungskassen |
|
|||
430 | Beamte | |||
431 | Altersteilzeit – Beamte | |||
432 | Altersteilzeit – tariflich Beschäftigte | umfasst auch die vergleichbaren Beschäftigten der nicht dem TVöD beigetretenen kommunalen Körperschaften | ||
434 | Tariflich Beschäftigte | umfasst auch die vergleichbaren Beschäftigten der nicht dem TVöD beigetretenen kommunalen Körperschaften | ||
436 | Sonstige | |||
437 | ABM-Beschäftigte | |||
44 | Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung | |||
Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Krankenversicherung (einschließlich Ersatzkassen), zur Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung | ||||
Nachversicherung der Beamten | ||||
Höherversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung | ||||
Ärzteversorgungskasse | ||||
Zuschüsse zur befreienden Lebensversicherung | ||||
Umlage zur gesetzlichen Unfallversicherung | ||||
Künstlersozialabgabe | ||||
440 | Beamte | |||
441 | Altersteilzeit – Beamte | |||
442 | Altersteilzeit – tariflich Beschäftigte | umfasst auch die vergleichbaren Beschäftigten der nicht dem TVöD beigetretenen kommunalen Körperschaften | ||
444 | Tariflich Beschäftigte | umfasst auch die vergleichbaren Beschäftigten der nicht dem TVöD beigetretenen kommunalen Körperschaften | ||
446 | Sonstige | |||
447 | ABM-Beschäftigte | |||
45 | Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen | |||
Beihilfen nach den Beihilfevorschriften an Beamte, tariflich Beschäftigte (umfasst auch die vergleichbaren Beschäftigten der nicht dem TVöD beigetretenen kommunalen Körperschaften), Versorgungsempfänger und Hinterbliebene einschließlich Umlagen und Beiträge, welche an Versorgungskassen und ähnliche Einrichtungen zur Gewährung von Beihilfen gezahlt werden | ||||
Unterstützungen an Beamte, tariflich Beschäftigte (umfasst auch die vergleichbaren Beschäftigten der nicht dem TVöD beigetretenen kommunalen Körperschaften), Versorgungsempfänger und Hinterbliebene | ||||
Tuberkulosehilfe, Kosten für Untersuchungen (vor Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, Reihenuntersuchungen und dergleichen) | ||||
Mutterschaftsgeld und Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld, Kosten der Schutzimpfungen und dergleichen | ||||
46 | Personal-Nebenausgaben | |||
Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung, zu Gemeinschaftsveranstaltungen, für soziale Einrichtungen, für Erholungsurlaub (Erholungswerk) und dergleichen |
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Beschäftigungs- und Trennungsgelder | ||||
Umzugskostenvergütungen, Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitspatz | ||||
Funktionsbedingte Aufwandsentschädigungen | ||||
Prämien im Vorschlagswesen, Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen | ||||
47 | Deckungsreserve für Personalausgaben | Keine Ist-Buchungen, nur Veranschlagung |