Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung des Dienstvorgesetzten

Vom 5. Juni 1996

Aufgrund von § 4 Abs. 3 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1153) wird verordnet:

Artikel 1
Änderung der Verordnung zur Bestimmung des Dienstvorgesetzten

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Bestimmung des Dienstvorgesetzten (DienstVVO-SMI) vom 13. Dezember 1994 (SächsGVBl. 1995 S. 3) wird wie folgt geändert:
§ 2 Nr. 2 Buchst. l wird wie folgt gefaßt:

„l)
das Verhängen von Verweisen nach § 27 Abs. 2 SächsDO sowie die Durchführung aller Maßnahmen, die im Rahmen dieser Disziplinarbefugnis nach der SächsDO zu treffen sind;“.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 5. Juni 1996

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht