Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Gliederung und Aufgaben der Polizeidienststellen im Freistaat Sachsen
(Sächsische Polizeiorganisationsverordnung – SächsPolOrgVO) vom 23. August 2001

Vom 8. Februar 2002

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gliederung und Aufgaben der Polizeidienststellen im Freistaat Sachsen (Sächsische Polizeiorganisationsverordnung – SächsPolOrgVO) vom 23. August 2001 (SächsGVBl. S. 574) ist wie folgt zu berichtigen:

In § 2 Abs. 4 Nr. 2 sind die Worte „Autobahnpolizeirevier Plauen der PD Plauen“ durch die Worte „Autobahnpolizeirevier Reichenbach der PD Plauen“ zu ersetzen.

Dresden, den 8. Februar 2002

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Dr. Groh
Landespolizeipräsident