Verordnung

des Regierungspräsidiums Dresden
über die Festlegung der Planungsgebiete „Kötitz I“, „Kötitz II“, „Kötitz III“, „Brockwitz I“, „Brockwitz II“, „Brockwitz III“, „Brockwitz IV“, „Brockwitz V“, „Brockwitz VI“, „Brockwitz VII“, „Sörnewitz I“ und „Sörnewitz II“ zur Sicherung der Planung für den Neubau der Staatsstraße S 84 zwischen Niederwartha und Neusörnewitz

Vom 1. September 2000

Aufgrund von § 37 Abs. 1 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 4. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1261), in Verbindung mit § 39 Abs. 7 SächsStrG wird verordnet:

§ 1

(1) Zur Sicherung der Planung für den Neubau der Staatsstraße S 84 zwischen Niederwartha und Neusörnewitz werden die Planungsgebiete „Kötitz I“, „Kötitz II“, „Kötitz III“, „Brockwitz I“, „Brockwitz II“, „Brockwitz III“, „Brockwitz IV“, „Brockwitz V“, „Brockwitz VI“, „Brockwitz VII“, „Sörnewitz I“ und „Sörnewitz II“ im Gebiet der Stadt Coswig festgelegt.

Beschreibung der Planungsgebiete:

Planungsgebiet Kötitz I/2000

Es wird durch eine Linie begrenzt, die bei Punkt 1 beginnt, über die Punkte 2 bis 13 verläuft und wieder bei Punkt 1 endet. Die Lagebezeichnung der Punkte ist nachstehend aufgeführt:

Lagebezeichnung
Lagepunkt Lagebeschreibung Gemarkung
Punkt Lagebeschreibung Gemarkung
 1 nördlichster Eckpunkt des Flurstückes 375/4
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 375/4 und 375/9 der Gemarkung Kötitz zu
Kötitz
 2 nordöstlicher Eckpunkt des Flurstückes 375/4
– das Flurstück 375/9 der Gemarkung Kötitz geradlinig schneidend zu
Kötitz
 3 südwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 343/7
– entlang der südlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 343/7 der Gemarkung Kötitz zu
Kötitz
 4 südöstlicher Eckpunkt des Flurstückes 343/7
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 343/4 und 343/3 der Gemarkung Kötitz zu
Kötitz
 5 östlichster Eckpunkt des Flurstückes 343/4
– das Flurstück 343/6 der Gemarkung Kötitz geradlinig schneidend zu
Kötitz
 6 nördlichster Eckpunkt des Flurstückes 343/12
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 343/12 und 343/13 der Gemarkung Kötitz zu
Kötitz
 7 nordöstlicher Eckpunkt des Flurstückes 343/12
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 342/3 und 343/13 der Gemarkung Kötitz zu
Kötitz
 8 nördlichster Eckpunkt des Flurstückes 342/3
– entlang der östlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 342/3 und 342/5 der Gemarkung Kötitz zu
Kötitz
 9 östlichster Eckpunkt des Flurstückes 342/5
– entlang der östlichen Flurstücks- und Gemarkungsgrenze des Flurstückes 342 b zu
Kötitz
10 südlichster Eckpunkt des Flurstückes 342 b
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 342 b; 342/1 und 342/4 mit dem Flurstück 342 a der Gemarkung Kötitz zu
Kötitz
11 südwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 342/4
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 343/9 und 342 a der Gemarkung Kötitz zu
Kötitz
12 südlichster Eckpunkt des Flurstückes 343/9
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 343/9; 343/6; 343/4; 375/9 und 375/4 mit dem Flurstück 342 a der Gemarkung Kötitz zu
Kötitz
13 westlichster Eckpunkt des Flurstückes 375/4
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 375/4 und 375/14 zu
Kötitz
 1 nördlichster Eckpunkt des Flurstückes 375/4  

Planungsgebiet Kötitz II/2000

Es wird durch eine Linie begrenzt, die bei Punkt 1 beginnt, über die Punkte 2 bis 11 verläuft und wieder bei Punkt 1 endet. Die Lagebezeichnung der Punkte ist nachstehend aufgeführt:

Lagebezeichnung
Lagepunkt Lagebeschreibung Gemarkung
Punkt Lagebeschreibung Gemarkung
 1 nordwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 454/1
– entlang der nördlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 454/1; 454/2; 453; 452; 451 und 451 c der Gemarkung Kötitz zu
Kötitz
 2 nordöstlicher Eckpunkt des Flurstückes 451 c
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 451 c und 451 b mit den Flurstücken 450; 449; 448; 447; 446 und 445 der Gemarkung Kötitz zu
Kötitz
 3 nordwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 444
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 444 und dem Flurstück 445 der Gemarkung Kötitz zu
Kötitz
 4 nordöstlicher Eckpunkt des Flurstückes 444
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 444 und 540 (Elbstraße) der Gemarkung Kötitz zu
Kötitz
 5 südöstlicher Eckpunkt des Flurstückes 444
– entlang der südlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 444 zu
Kötitz
 6 südwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 444
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 444 und 451 a der Gemarkung Kötitz zu
Kötitz
 7 südöstlicher Eckpunkt des Flurstückes 451 b
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 451 b und 451 mit dem Flurstück 451 a der Gemarkung Kötitz zu
Kötitz
 8 südwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 451
– die Flurstücke 452 und 453 geradlinig schneidend zu
Kötitz
 9 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 453 und 454 a der Gemarkung Kötitz in geradliniger Verlängerung der Flurstücksgrenze zwischen dem Flurstück 451 a mit den Flurstücken 451 b und 452 der Gemarkung Kötitz
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 453 und 454 a der Gemarkung Kötitz zu
Kötitz
10 südöstlicher Eckpunkt des Flurstückes 454/4
– entlang der Flurstücksgrenze des Flurstückes 454 a mit den Flurstücken 454/4 und 454/3 zu
Kötitz
11 südwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 454/3
– entlang der westlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 454/3 und 454/1 der Gemarkung Kötitz zu
Kötitz
 1 nordwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 454/1 Kötitz

Planungsgebiet Kötitz III/2000

Es wird durch eine Linie begrenzt, die bei Punkt 1 beginnt, über die Punkte 2 bis 4 verläuft und wieder bei Punkt 1 endet. Die Lagebezeichnung der Punkte ist nachstehend aufgeführt:

Lagebezeichnung
Lagepunkt Lagebeschreibung Gemarkung
Punkt Lagebeschreibung Gemarkung
 1 nordwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 456/5
– entlang der nördlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 456/5 mit dem Flurstück 456/2 der Gemarkung Kötitz zu
Kötitz
 2 gemeinsamer Eckpunkt der Flurstücke 456/5 und 456/2 an der Flurstücksgrenze zu Flurstück 456/3
– entlang der Flurstücksgrenze der Flurstücke 456/5 und 456/4 mit dem Flurstück 456/3 der Gemarkung Kötitz zu
Kötitz
 3 südöstlicher Eckpunkt des Flurstückes 456/4
– entlang der südlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 456/4 der Gemarkung Kötitz zu
Kötitz
 4 südwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 456/4
– entlang der Flurstücksgrenze der Flurstücke 456/4 und 456/5 mit dem Flurstück 456/2 (Fährweg) der Gemarkung Kötitz zu
Kötitz
 1 nordwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 456/5 Kötitz

Planungsgebiet Brockwitz I/2000

Es wird durch eine Linie begrenzt, die bei Punkt 1 beginnt, über die Punkte 2 bis 3 verläuft und wieder bei Punkt 1 endet. Die Lagebezeichnung der Punkte ist nachstehend aufgeführt:

Lagebezeichnung
Lagepunkt Lagebeschreibung Gemarkung
Punkt Lagebeschreibung Gemarkung
 1 südlichster Eckpunkt des Flurstückes 431/2
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 431/2 und 1029 (Brockwitzer Straße) der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 2 nordwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 431/2
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 431/2 und 1028 a (Dresdner Straße) der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 3 nordöstlicher Eckpunkt des Flurstückes 431/2
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 431/2 und 431/6 der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 1 südlichster Eckpunkt des Flurstückes 431/2 Brockwitz

Planungsgebiet Brockwitz II/2000

Es wird durch eine Linie begrenzt, die bei Punkt 1 beginnt, über die Punkte 2 bis 7 verläuft und wieder bei Punkt 1 endet. Die Lagebezeichnung der Punkte ist nachstehend aufgeführt:

Lagebezeichnung
Lagepunkt Lagebeschreibung Gemarkung
Punkt Lagebeschreibung Gemarkung
 1 westlichster Eckpunkt des Flurstückes 1093/3
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen dem Flurstück 1093/3 und den Flurstücken 1094/1 und 1094/2 der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 2 nördlichster Eckpunkt des Flurstückes 1093/3
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 1093/3 und 1099/4 der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 3 westlicher Eckpunkt des Flurstückes 1099/6
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 1093/3 und 1099/5 der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 4 südlicher Eckpunkt des Flurstückes 1099/5
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 1093/3 und 1101/4 der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 5 östlicher Eckpunkt des Flurstückes 1099 c
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen dem Flurstück 1093/3 mit den Flurstücken 1099 c und 1099 g der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 6 nördlichster Eckpunkt des Flurstückes 1099 g
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 1093/3 und 1099 g der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 7 südlicher Eckpunkt des Flurstückes 1093/3 mit den Flurstücken 1099 g und 1028 a der Gemarkung Brockwitz
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 1093/3 und 1028 a der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 1 westlichster Eckpunkt des Flurstückes 1093/3 Brockwitz

Planungsgebiet Brockwitz III/2000

Es wird durch eine Linie begrenzt, die bei Punkt 1 beginnt, über die Punkte 2 bis 6 verläuft und wieder bei Punkt 1 endet. Die Lagebezeichnung der Punkte ist nachstehend aufgeführt:

Lagebezeichnung
Lagepunkt Lagebeschreibung Gemarkung
Punkt Lagebeschreibung Gemarkung
 1 südlicher Eckpunkt des Flurstückes 533
– entlang an der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 533 und 1068 der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 2 nördlicher Eckpunkt des Flurstückes 1068
– entlang an der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 533 und 1068 der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 3 südwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 533 an der Grenze zwischen den Flurstücken 534 n und 1068
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 533 und 534 n der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 4 westlicher Eckpunkt des Flurstückes 533
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 533 und 534 n der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 5 nördlicher Eckpunkt des Flurstückes 533
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 533 und 579 der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 6 östlicher Eckpunkt des Flurstückes 533
– entlang der südöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 533 der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 1 südlicher Eckpunkt des Flurstückes 533 Brockwitz

Planungsgebiet Brockwitz IV/2000

Es wird durch eine Linie begrenzt, die bei Punkt 1 beginnt, über die Punkte 2 bis 6 verläuft und wieder bei Punkt 1 endet. Die Lagebezeichnung der Punkte ist nachstehend aufgeführt:

Lagebezeichnung
Lagepunkt Lagebeschreibung Gemarkung
Punkt Lagebeschreibung Gemarkung
 1 westlicher Eckpunkt des Flurstückes 579
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen dem Flurstück 579 mit den Flurstücken 529 a und 1071 der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 2 östlicher Eckpunkt des Flurstückes 1071
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen dem Flurstück 534 n mit den Flurstücken 1071 und 1070 der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 3 südlicher Eckpunkt des Flurstückes 1070
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 1070 und 1069 der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 4 westlicher Eckpunkt des Flurstückes 1070
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 1070 und 529 b der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 5 östlicher Eckpunkt des Flurstückes 529 b
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 529 a und 529 b der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 6 nördlicher Eckpunkt des Flurstückes 529 b
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 529 a und 1027/1 (Auerstraße) der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 1 westlicher Eckpunkt des Flurstückes 579 Brockwitz

Planungsgebiet Brockwitz V/2000

Es wird durch eine Linie begrenzt, die bei Punkt 1 beginnt, über die Punkte 2 bis 4 verläuft und wieder bei Punkt 1 endet. Die Lagebezeichnung der Punkte ist nachstehend aufgeführt:

Lagebezeichnung
Lagepunkt Lagebeschreibung Gemarkung
Punkt Lagebeschreibung Gemarkung
 1 nördlicher Eckpunkt des Flurstückes 539/1
– entlang der nordöstlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 539/1; 540/1; 543/1 und 544/1 der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 2 östlicher Eckpunkt des Flurstückes 544/1
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 544/1 und 545/2 der Gemarkung Brockwitz sowie in Verlängerung das Flurstück 539/4 schneidend zu
Brockwitz
 3 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 528 und 539/4 der Gemarkung Brockwitz in geradliniger Verlängerung der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 544/1 und 545/2 der Gemarkung Brockwitz
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 539/4 und 528 der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 4 westlichster Punkt des Flurstückes 539/4
– entlang der nordwestlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 539/4 und 539/1 der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 1 nördlicher Eckpunkt des Flurstückes 539/1 Brockwitz

Planungsgebiet Brockwitz VI/2000

Es wird durch eine Linie begrenzt, die bei Punkt 1 beginnt, über die Punkte 2 bis 4 verläuft und wieder bei Punkt 1 endet. Die Lagebezeichnung der Punkte ist nachstehend aufgeführt:

Lagebezeichnung
Lagepunkt Lagebeschreibung Gemarkung
Punkt Lagebeschreibung Gemarkung
 1 nördlicher Eckpunkt des Flurstückes 587
– entlang der gemeinsamen Flurstücksgrenze zwischen dem Flurstück 599 und den Flurstücken 587; 586 und 589 der Gemarkung Brockwitz zu
Brockwitz
 2 östlicher Eckpunkt des Flurstücks 585
– entlang der gemeinsamen Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 582 c und 585 zu
Brockwitz
 3 südlicher Eckpunkt des Flurstücks 585
– entlang der gemeinsamen Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 580, 587, 586 und 585 zu
Brockwitz
 4 westlicher Eckpunkt des Flurstücks 587
– auf der gemeinsamen Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 588 und 587 zu
Brockwitz
 1 nördlicher Eckpunkt des Flurstückes 587 Brockwitz

Planungsgebiet Brockwitz VII/20000

Es wird durch eine Linie begrenzt, die bei Punkt 1 beginnt, über die Punkte 2 bis 4 verläuft und wieder bei Punkt 1 endet. Die Lagebezeichnung der Punkte ist nachstehend aufgeführt:

Lagebezeichnung
Lagepunkt Lagebeschreibung Gemarkung
Punkt Lagebeschreibung Gemarkung
 1 nördlicher Eckpunkt des Flurstücks 590
– entlang der gemeinsamen Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 599 und 590 zu
Brockwitz
 2 östlicher Eckpunkt des Flurstücks 590
– entlang der gemeinsamen Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 589 und 590 zu
Brockwitz
 3 südlicher Eckpunkt des Flurstücks 590
– entlang der gemeinsamen Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 580 und 590 zu
Brockwitz
 4 westlicher Eckpunkt des Flurstücks 590
– entlang der nordwestlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 590 zu
Brockwitz
 1 nördlicher Eckpunkt des Flurstücks 590 Brockwitz

Planungsgebiet Sörnewitz I

Es wird durch eine Linie begrenzt, die bei Punkt 1 beginnt, über die Punkte 2 bis 4 verläuft und wieder bei Punkt 1 endet. Die Lagebezeichnung der Punkte ist nachstehend aufgeführt:

Lagebezeichnung
Lagepunkt Lagebeschreibung Gemarkung

Punkt

Lagebeschreibung

Gemarkung

 1

östlicher Eckpunkt des Flurstücks 716
– entlang der gemeinsamen Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 616 und 716 zu

Sörnewitz

 2

südöstlicher Eckpunkt des Flurstücks 716
– entlang der gemeinsamen Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 715 und 716 zu

Sörnewitz

 3

westlicher Eckpunkt des Flurstücks 716
– entlang der gemeinsamen Flurstücksgrenze zwischen den Flustücken 717/1 und 716 zu

Sörnewitz

 4

östlicher Eckpunkt des Flurstücks 717/1
– entlang der nordöstlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 716 zu

Sörnewitz

 1

östlicher Eckpunkt des Flurstücks 716

Sörnewitz

Planungsgebiet Sörnewitz II

Es wird durch eine Linie begrenzt, die bei Punkt 1 beginnt, über die Punkte 2 bis 6 verläuft und wieder bei Punkt 1 endet. Die Lagebezeichnung der Punkte ist nachstehend aufgeführt:

Lagebezeichnung
Lagepunkt Lagebeschreibung Gemarkung
Punkt Lagebeschreibung Gemarkung
 1 östlicher Eckpunkt des Flurstücks 616 a
– entlang der gemeinsamen Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 717/1 und 616 a zu
Sörnewitz
 2 südöstlicher Eckpunkt des Flurstücks 616 a
– entlang der gemeinsamen Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 616 b und 617 a zu
Sörnewitz
 3 westlicher Eckpunkt des Flurstücks 616 a
– entlang der gemeinsamen Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 616 b und 617 o zu
Sörnewitz
 4 südlicher Eckpunkt des Flurstücks 617 o
– auf der gemeinsamen Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 617/1 und 617 o entlang dieser zu
Sörnewitz
 5 westlicher Eckpunkt des Flurstücks 617 o
– entlang der nordwestlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 617 o zu
Sörnewitz
 6 nördlicher Eckpunkt des Flurstücks 617 o
– entlang der nordöstlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 617 o und 616 a zu
Sörnewitz
 1 östlicher Eckpunkt des Flurstücks 616 a Sörnewitz

(2) Auf die Festlegung der Planungsgebiete wird in der Stadt Coswig hingewiesen. Die festgelegten Planungsgebiete und deren Grenzen sind aus den Plänen ersichtlich, die während der Dauer der Festlegung der Planungsgebiete bei der Stadt Coswig in der Stadtverwaltung während der Dienststunden zur Einsicht ausliegen.

§ 2

Vom Tage des In-Kraft-Tretens der Verordnung an dürfen auf den in den Planungsgebieten liegenden Flächen wesentlich wertsteigernde oder den geplanten Straßenbau erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden. Ausnahmen können nach § 37 Abs. 4 Sächsisches Straßengesetz zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Form vor dem In-Kraft-Treten der Verordnung begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden nach § 37 Abs. 2 Satz 2 Sächsisches Straßengesetz hiervon nicht berührt.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt entsprechend § 37 Abs. 1 Satz 4 Sächsisches Straßengesetz mit Beginn der Auslegung der Pläne im Planfeststellungsverfahren nach § 73 Abs. 3 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1998 (BGBl. I S. 3050) in Verbindung mit § 1 des Vorläufigen Verwaltungsverfahrensgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 74) oder zu dem Zeitpunkt, zu dem den Betroffenen nach § 73 Abs. 3 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz Gelegenheit gegeben wird, den Plan einzusehen, außer Kraft, spätestens jedoch zwei Jahre nach ihrem In-Kraft-Treten.

Dresden, den 1. September 2000

Regierungspräsidium Dresden
Biele
Regierungsvizepräsident