Historische Fassung war gültig vom 15.11.2000 bis 27.05.2002

Verordnung
des Regierungspräsidiums Dresden
über die Festlegung des Planungsgebietes „Heidenau“ für die Sicherung der Planung der Straßenbaumaßnahme Ausbau der Bundesfernstraße B 172 im Stadtgebiet der Stadt Heidenau

Vom 4. Oktober 2000

Aufgrund des § 9 a Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1994 (BGBl. I S. 854), geändert durch 4. FStrÄndG vom 18. Juni 1997 (BGBl. I S. 1452) in Verbindung mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über Zuständigkeiten nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Sächsischen Straßengesetz vom 5. August 1999 (SächsGVBl. S. 481) wird verordnet:

§ 1

(1) Zur Sicherung der Planung für den Ausbau der Bundesstraße B 172 in Heidenau wird das Planungsgebiet „Heidenau“ im Stadtgebiet Heidenau festgelegt. Es wird durch eine Linie begrenzt, die bei Punkt 1 beginnt, über die Punkte 2 bis 142 verläuft und wieder bei Punkt 1 endet. Die nicht betroffenen Flurstücke innerhalb des Planungsgebietes werden durch eine Linie begrenzt, die bei Punkt 143 beginnt, über die Punkte 144 bis 162 verläuft und wieder bei Punkt 143 endet. Die Lagebezeichnung der Punkte ist nachstehend aufgeführt:

Lagebezeichnung
Lagepunkt Beschreibung der Punktlage und des Polygonverlaufes bis zum nächsten Punkt Gemarkung
Punkt Beschreibung der Punktlage und des Polygonverlaufes bis zum nächsten Punkt Gemarkung
  Umgrenzung des Planungsgebietes  
1 Anfang des Polygonzuges, Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 228/21 und 228/7, zirka 25 m nördlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 228/21 und 228/7 und 442/7 und 437/2, das Flurstück 228/7 geradlinig querend zu Gommern
2 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 228/7 und 232/10, zirka 23 m südöstlich des Punktes 1, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 228/7 und 232/10 zu Gommern
3 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 228/7 und 232/10 und 232/8, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 232/8 und 232/10 zu Gommern
4 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 232/10 und 232/8 und 232/11, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 232/8 und 232/11 zu Gommern
5 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 232/11, 232/8, 433/4 und 433/5, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 433/4 und 433/5 zu Gommern
6 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 433/5 und 441/5 und 441/4 und 433/4, entlang der Gemarkungsgrenze zu Gommern/Mügeln
7 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 441/4 und 441/3 und 433/4, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 441/4 und 441/3 zu Gommern/Mügeln
8 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 441/4 und 441/3 und 449, das Flurstück 449 geradlinig querend zu Mügeln
9 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 449 und 443 h und 443 i, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 443 i und 449 zu Mügeln
10 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 449, 447 und 443 i, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 447 und 449 zu Mügeln
11 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 449, 447 und 443 k, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 443 k und 449 zu Mügeln
12 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 449 und 443 k und 444/7, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 443 k und 444/7 zu Mügeln
13 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 443 k und 444/7 und 444/2, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 444/2 und 444/7 zu Mügeln
14 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 444/7 und 444/2 und 399/6, das Flurstück 399/6 geradlinig querend zu Mügeln
15 Punkt auf der Gemarkungs-/Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 399/6 und 228/3, zirka 215 m südöstlich von Punkt 14, das Flurstück 228/3 geradlinig querend zu Mügeln/Heidenau
16 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 228/3 und 228/2, zirka 8 m südlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 228/2 und 228/3 und 222/5, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 228/3 und 228/2 zu Heidenau
17 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 228/3 und 228/2 und 222/5, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 228/2 und 222/5 zu Heidenau
18 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 222/5, 228/2 und 243/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 222/5 und 243/3 zu Heidenau
19 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 222/5, 227/4 und 243/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 227/4 und 243/3 zu Heidenau
20 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 227/4, 217/1 und 243/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 217/1 und 243/3 zu Heidenau
21 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 217/1, 218/1 und 243/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 218/1 und 243/3 zu Heidenau
22 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 243/3 und 218/1 und 213/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 213/3 und 243/3 zu Heidenau
23 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 213/3, 242/4 und 243/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 213/3 und 242/4 zu Heidenau
24 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 264/1, 242/4 und 213/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 213/3 und 264/1 zu Heidenau
25 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 264/1, 452 a und 213/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 452 a und 213/3 zu Heidenau
26 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 270, 452 a und 213/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 270 und 213/3 zu Heidenau
27 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 270, 281 c und 213/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 281 c und 213/3 zu Heidenau
28 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 281 c, 281/7 und 213/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 281/7 und 213/3 zu Heidenau
29 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 281/7, 281/6 und 213/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 281/6 und 213/3 zu Heidenau
30 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 287, 281/6 und 213/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 287 und 213/3 zu Heidenau
31 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 213/3 und 287, zirka 12 m nordöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 213/3 und 287 und 288/10, das Flurstück 213/3 geradlinig querend zu Heidenau
32 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 213/3 und 288/10, zirka 2 m nordwestlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 288/10 und 288/11 und 213/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 213/3 mit 288/10 und 288/11 zu Heidenau
33 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 288/11 und 288/12 und 213/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 288/12 und 213/3 zu Heidenau
34 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 288/5, 288/12 und 213/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 288/5 und 213/3 zu Heidenau
35 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 213/3 und 288/5, zirka 16 m nordöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 288/5, 291 a und 213/3, das Flurstück 213/3 geradlinig querend zu Heidenau
36 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 213/3 und 605/4, zirka 12 m nördlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 213/3 und 605/4 und 291/2, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 213/3 und 605/4 zu Heidenau
37 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 619/2, 605/4 und 213/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 619/2 und 605/4 zu Heidenau
38 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 619/2, 605/4 und 605/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 619/2 und 605/3 zu Heidenau
39 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 619/2, 606/3 und 605/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 619/2 und 606/3 zu Heidenau
40 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 619/2, 606/3 und 606/4, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 619/2 und 606/4 zu Heidenau
41 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 619/2, 606/5 und 606/4, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 619/2 und 606/5 zu Heidenau
42 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 619/2, 606/5 und 607/1, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 619/2 und 607/1 zu Heidenau
43 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 619/2, 608 und 607/1, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 619/2 und 608 zu Heidenau
44 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 619/2, 608 und 609, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 619/2 und 609 zu Heidenau
45 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 619/2 und 610/1 und 609, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 609 und 610/1 zu Heidenau
46 Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 609 und 610/1, zirka 27 m westlich von Punkt 45, das Flurstück 610/1 geradlinig querend zu Heidenau
47 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 610/1 und 611/1, zirka 8 m östlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 609 und 610/1 und 611/1, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 611/1 und 610/1 zu Heidenau
48 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 610/1 und 611/1 und 611/8, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 611/1 und 611/8 zu Heidenau
49 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 611/1 und 611/8 und 611/9, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 611/8 und 611/9 zu Heidenau
50 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 611/8 und 611/9, zirka 146 m südöstlich von Punkt 49, das Flurstück 611/9 geradlinig querend zu Heidenau
51 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 611/9 und 614, zirka 198 m südöstlich vom Punkt 50, das Flurstück 614 geradlinig querend zu Heidenau
52 Punkt auf der Gemarkungs- und Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 614 und 305, zirka 38 m südwestlich vom Punkt 51, das Flurstück 305 geradlinig querend zu Heidenau/Großsedlitz
53 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 305 und 302, zirka 18 m südwestlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 302 und 304 und 615, das Flurstück 302 geradlinig querend zu Großsedlitz
54 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 302 und 304 und 615, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 304 und 615 zu Heidenau/Großsedlitz
55 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 304 und 615 und 616/1, das Flurstück 616/1 geradlinig querend zu Heidenau/Großsedlitz
56 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 616/1 und 614, zirka 75 m nordwestlich von Punkt 55, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 616/1 und 614 zu Heidenau
57 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 617, 616/1 und 614, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 614 und 617 zu Heidenau
58 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 617, 618/3 und 614, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 614 und 618/3 zu Heidenau
59 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 618/2, 618/3 und 614, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 614 und 618/2 zu Heidenau
60 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 614 und 618/2 und 295 und 292/1, entlang der Flurstückgrenze zwischen den Flurstücken 295 und 292/1 zu Heidenau
61 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 295, 296 und 292/1, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 296 und 292/1 zu Heidenau
62 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 298, 296 und 292/1, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 298 und 292/1 zu Heidenau
63 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 297/1, 298 und 292/1, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 297/1 und 292/1 zu Heidenau
64 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 297/1, 297/2 und 292/1, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 297/2 und 292/1 zu Heidenau
65 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 298 d, 297/2 und 292/1, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 298 d und 292/1 zu Heidenau
66 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 298 d, 298 b und 292/1, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 298 b und 292/1 zu Heidenau
67 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 292/1 und 298 b und 301, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 301 und 298 b zu Heidenau
68 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 298 b und 301, zirka 29 m südwestlich vom Punkt 67, das Flurstück 301 geradlinig querend zu Heidenau
69 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 301 und 302, zirka 13 m nordwestlich vom Punkt 68, das Flurstück 302 geradlinig querend zu Heidenau
70 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 302 und 303, zirka 4 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 302 und 303 und 292/1, das Flurstück 303 geradlinig querend zu Heidenau
71 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 303 und 304/1, zirka 4 m südlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 303 und 304/1 und 292/1, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 303 und 304/1 zu Heidenau
72 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 303 und 304/1 und 292/1, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 304/1 und 292/1 zu Heidenau
73 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 304/1, 307 und 292/1, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 307 und 292/1 zu Heidenau
74 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 311, 307 und 292/1, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 311 und 292/1 zu Heidenau
75 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 292/1 und 311 und 314/1, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 311 und 314/1 zu Heidenau
76 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 311 und 314/1 und 310, das Flurstück 314/1 geradlinig querend zu Heidenau
77 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 314/1 und 314/2, zirka 38 m südöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 314/1 und 314/2 und 317, entlang der Flurstücksgrenze zwischen 314/1 und 314/2 zu Heidenau
78 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 314/1 und 314/2 und 317, das Flurstück 317 geradlinig querend zu Heidenau
79 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 317 und 336/2 und 337/1, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 337/1 und 336/2 zu Heidenau
80 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 337/1 und 338 und 336/2, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 338 und 336/2 zu Heidenau
81 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 338, 339 und 336/2, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 339 und 336/2 zu Heidenau
82 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 339 und 340/4 und 336/2, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 340/4 und 336/2 zu Heidenau
83 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 340/4 und 336/2 und 341/1, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 341/1 und 336/2 zu Heidenau
84 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 341/1 und 336/2 und 343, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 341/1 und 343 zu Heidenau
85 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 341/1 und 342 und 343, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 341/1 und 342 zu Heidenau
86 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 341/1 und 342 und 350, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 350 und 342 zu Heidenau
87 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 342 und 350 und 349, das Flurstück 349 geradlinig querend zu Heidenau
88 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 349 und 363/3 und 362, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 363/3 und 362 zu Heidenau
89 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 362 und 363/3, zirka 3 m nordwestlich von Punkt 88, das Flurstück 362 geradlinig querend zu Heidenau
90 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 352 und 362, zirka 4 m westlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 352 und 362 und 349, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 352 und 362 zu Heidenau
91 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 352 und 353 und 362, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 352 und 353 zu Heidenau
92 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 352 und 353, zirka 21 m nördlich vom Punkt 91, das Flurstück 353 geradlinig querend zu Heidenau
93 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 353 und 361 a, zirka 23 m nordwestlich vom Punkt 92, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 361 a mit 354 und 353 zu Heidenau
94 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 354, 360 und 361 a, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 360 und 354 zu Heidenau
95 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 354 und 355 und 359 und 360, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 355 und 359 zu Heidenau
96 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 355 und 357 und 359, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 355 und 357 zu Heidenau
97 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 355, 356 und 357, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 355 und 356 zu Heidenau
98 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 355, 356 und 391, das Flurstück 391 geradlinig querend zu Heidenau
99 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 390 und 391 und 292/1, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 292/1 mit 390 und 389 zu Heidenau
100 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 292/1, 389 und 392, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 292/1 und 392 zu Heidenau
101 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 292/1, 393 und 392, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 292/1 und 393 zu Heidenau
102 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 393 und 394/1 und 292/1, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 393 und 394/1 zu Heidenau
103 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 393 und 394/1 und 394/2, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 394/1 und 394/2 zu Heidenau
104 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 394/1 und 394/2 und 395, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 395 und 394/2 zu Heidenau
105 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 394/2 und 395 und 403, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 395 und 403 zu Heidenau
106 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 395, 396 und 403, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 396 mit 402 und 403 zu Heidenau
107 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 396, 397 und 402, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 397 und 402 zu Heidenau
108 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 397, 401 und 402, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 397 und 401 zu Heidenau
109 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 397 und 399 und 401, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 397 und 399 zu Heidenau
110 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 397 und 398 und 399, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 398 und 399 zu Heidenau
111 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 398 und 399 und 452, das Flurstück 452 geradlinig querend zu Heidenau
112 Neuer Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen 452 und 457, zirka 12 m westlich vom Punkt 111, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 452 und 457 zu Heidenau
113 Neuer Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 457 und 452, zirka 17 m nordöstlich vom Punkt 112, das Flurstück 457 geradlinig querend zu Heidenau
114 Neuer Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 457 und 458, zirka 10 m südwestlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 457 und 458 und 292/1, das Flurstück 458 geradlinig querend zu Heidenau
115 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 458 und 459 a und 462/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 459 a und 462/3 zu Heidenau
116 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 459 a, 459/2 und 462/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 462/3 und 459/2 zu Heidenau
117 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 459/2 und 459/8 und 462/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 459/8 und 462/3 zu Heidenau
118 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 462/3 und 459/8 und 460/3, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 460/3 und 462/3 zu Heidenau
119 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 460/3 und 462/3 und 466/13, das Flurstück 466/13 geradlinig querend zu Heidenau
120 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 673 und 672 und 466/13, das Flurstück 673 geradlinig querend zu Heidenau
121 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 673 und 590/2 und 590/4, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 590/4 und 590/2 zu Heidenau
122 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 591/1 und 590/2 und 590/4, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 590/4 und 591/1 zu Heidenau
123 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 591/1 und 591/4 und 590/4, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 591/4 und 591/1 zu Heidenau
124 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 591/1, 591/4, 593/1 und 593/4, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 593/1 und 593/4 zu Heidenau
125 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 593/4 und 593/1, zirka 17 m südlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 593/4 und 593/1 und 466/16, das Flurstück 593/1 geradlinig querend zu Heidenau
126 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 593/1 und 594/2, zirka 44 m südwestlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 593/1 und 594/2 und 466/16, das Flurstück 594/2 geradlinig querend zu Heidenau
127 Punkt auf der Gemarkungs-/Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 594/2 und 244/3, zirka 20 m nördlich von Punkt 126, das Flurstück 244/3 geradlinig querend zu Heidenau/Gommern
128 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 244/3 und 244/6, zirka 20 m südöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 244/11 und 244/10 und 452/10 und 452/11, das Flurstück 244/6 geradlinig querend zu Gommern
129 Neuer Punkt auf der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 244/6 und 452/10, das Flurstück 452/10 geradlinig querend zu Gommern
130 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 244/11 und 244/10 und 452/10 und 452/11, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 244/10 und 244/11 zu Gommern
131 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 244/10 und 244/11 und 244/12 und 244/13, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 244/11 und 244/13 zu Gommern
132 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 244/11 und 244/13, die Flurstücke 244 i und 450/10 geradlinig querend zu Gommern
133 Neuer Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 450/10 und 240/9, zirka 14 m nordwestlich von Punkt 132, das Flurstück 240/9 geradlinig querend zu Gommern
134 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 433/1 und 240/9, zirka 13 m südöstlich vom gemeinsamen Grenzpunkt der Flurstücke 236/1 und 240/9 und 437/1, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 240/9 mit 433/1, 234/2 und 437/1 zu Gommern
135 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 236/1 und 240/9 und 437/1, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 236/1 und 437/1 zu Gommern
136 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 236/1 und 228/7 und 437/1, das Flurstück 228/7 geradlinig querend zu Gommern
137 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 228/7 und 460/2, zirka 18 m nordwestlich vom Punkt 136, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 228/7 und 460/2 zu Gommern
138 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 228/7 und 460/2, zirka 17 m nordöstlich vom Punkt 137, das Flurstück 460/2 geradlinig querend zu Gommern
139 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 460/2 und 460/3, zirka 12 m nördlich von Punkt 138, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 460/2 und 460/3 zu Gommern
140 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 460/2 und 460/3 und 228/17 und 228/18, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 228/18 und 460/3 zu Gommern
141 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 460/3 und 228/18 und 442/7, das Flurstück 442/7 geradlinig querend zu Gommern
142 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 442/7 und 228/21, zirka 11 m südwestlich vom Punkt 1 geradlinig zu Gommern
1 Ende des Polygonzuges Gommern
  Umgrenzung der nicht betroffenen Flurstücke innerhalb des Planungsgebietes:  
143 Anfang des Polygonzuges, Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 252 d und 247/4 und 263, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 252 d und 263 zu Heidenau
144 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 252 d und 262 und 263, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 262 und 263 zu Heidenau
145 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 262 und 263 und 452 a, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 262 und 452 a zu Heidenau
146 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 261 und 262 und 452 a, das Flurstück 452 a geradlinig querend zu Heidenau
147 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 271, 272 b und 452 a, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 271 und 272 b zu Heidenau
148 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 271 und 272 a und 272 b, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 272 a und 272 b zu Heidenau
149 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 272 a und 272 b, zirka 24 m südöstlich vom Punkt 148, das Flurstück 272 a geradlinig querend zu Heidenau
150 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 272 a und 281/2 und 281/7, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 281/7 mit 281/2, 275, 276, 277 und 278 zu Heidenau
151 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 278 und 279 und 281/7, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 278 und 279 zu Heidenau
152 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 278 und 279 und 452 a, das Flurstück 452 a geradlinig querend zu Heidenau
153 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 452 a und 253 und 254, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 253 und 254 zu Heidenau
154 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 253 und 254 und 251 a, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 254 und 251 a zu Heidenau
155 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 251 a und 252 a und 254, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 251 a und 252 a zu Heidenau
156 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 251 a, 251 b, 251 g und 252 a, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 251 g mit 251 b, 251 c und 251 d zu Heidenau
157 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 251 g und 251 f und 251 d, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 251 f und 251 d zu Heidenau
158 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 251 d und 251 e und 251 f, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 251 e und 251 f zu Heidenau
159 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 251 e und 251 f und 247/5, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 247/5 mit 251 f, 251 l und 249 zu Heidenau
160 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 247/5 und 249 und 248, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 247/5 und 248 zu Heidenau
161 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 247/5 und 248 und 247/4, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 247/4 und 248 zu Heidenau
162 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 247/4, 248 und 252 d, entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 247/4 und 252 d zu Heidenau
143 Ende des Polygonzuges Heidenau

(2) Auf die Festlegung des Planungsgebietes wird in der Stadt Heidenau hingewiesen. Das festgelegte Planungsgebiet und seine Grenzen sind aus dem Plan ersichtlich, der während der Dauer der Festlegung des Planungsgebietes bei der Stadt Heidenau, Stadtverwaltung, während der Dienststunden zur Einsicht ausliegt.

§ 2

Vom Tage des In-Kraft-Tretens der Verordnung an dürfen auf den im Planungsgebiet liegenden Flächen wesentlich wertsteigernde oder den geplanten Straßenbau erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden. Ausnahmen können nach § 9 a Abs. 5 Bundesfernstraßengesetz zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Form vor dem In-Kraft-Treten der Verordnung begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden nach § 9 a Abs. 1 und 3 Satz 4 Bundesfernstraßengesetz hiervon nicht berührt. Zuwiderhandlungen können gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 10 und Absatz 2 Bundesfernstraßengesetz als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Beginn der Auslegung der Pläne im Planfeststellungsverfahren nach § 73 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1998 (BGBl. I S. 3050) in Verbindung mit § 1 des Vorläufigen Verwaltungsverfahrensgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 74), zuletzt geändert durch § 22 des Gesetzes vom 19. April 1994 (SächsGVBl. S. 777) oder zu dem Zeitpunkt, zu dem den Betroffenen nach § 73 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz Gelegenheit gegeben wird, den Plan einzusehen, außer Kraft, spätestens jedoch zwei Jahre nach ihrer Verkündung.

Dresden, den 14. Oktober 2000

Regierungspräsidium Dresden
Dr. Weidelener
Regierungspräsident