Historische Fassung war gültig vom 16.09.1999 bis 17.08.2001

Verordnung
des Regierungspräsidiums Dresden
über die Festlegung des Planungsgebietes Rippien/Goppeln zur Sicherung der Planung für die Verlegung der Staatsstraße S 191 nördlich Rippien/Goppeln

Vom 6. August 1999

Aufgrund von § 37 Abs. 1 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz – SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 4. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1261), in Verbindung mit § 39 Abs. 7 SächsStrG wird verordnet:

§ 1

(1) Zur Sicherung der Planung für die Verlegung der Staatsstraße S 191 nördlich Rippien/Goppeln wird ein Planungsgebiet im Gebiet der Gemeinde Bannewitz und der Landeshauptstadt Dresden festgelegt.

Planungsgebiet:

Es wird durch eine Linie begrenzt, die bei Punkt 1 beginnt, über die Punkte 2 bis 176 verläuft und wieder bei Punkt 1 endet. Die Lagebezeichnung der Punkte ist nachstehend aufgeführt:

Lagebezeichnung
Lagepunkt Lagebezeichnung Gemarkung
Punkt Lagebeschreibung Gemarkung
1 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 280, 240/2 und 240/1
– geradlinig zu
Bannewitz
2 Punkt innerhalb des Flurstückes 240/1 mit einem senkrechten Abstand von 5 m zu Punkt 1
– geradlinig zu
Bannewitz
3 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 240/1 und 277 a, zirka 10 m nördlich des gemeinsamen Grenzpunktes der Flurstücke 240/1, 277 a und 280
– geradlinig zu
Bannewitz
4 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 277 a und 289, zirka 10 m nördlich des gemeinsamen Grenzpunktes der Flurstücke 277 a, 289 und 280
– geradlinig zu
Bannewitz
5 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 289 und 230/3, zirka 14 m nördlich des gemeinsamen Grenzpunktes der Flurstücke 28, 230/3 und 280
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 289 und 230/3 zu
Bannewitz
6 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 289 und 230/3, zirka 78 m nördlich von Punkt 5
– geradlinig zu
Bannewitz
7 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 230/3 und 245/6, zirka 28 m südöstlich des gemeinsamen Grenzpunktes der Flurstücke 230/3, 245/5 und 245/6
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 230/3 und 45/6 zu
Bannewitz
8 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 230/3, 245/5 und 245/6
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 245/5 und 245/6 zu
Bannewitz
9 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 245/5, 255 und 245/6
– geradlinig zu
Bannewitz
10 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 255, 258/1 und 258/6
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 258/1, 258/5, 258/4 und dem Flurstück 258/6 zu
Bannewitz
11 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 258/4, 258 k, 258 und 258/6
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 258 k und 258 zu
Bannewitz
12 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 258 k, 258 l und 258
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 258 k und 258 l zu
Bannewitz
13 Südlicher Eckpunkt des Flurstückes 258 l
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 258 l und 258 zu
Bannewitz
14 Südlicher Eckpunkt des Flurstückes 258 f
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 258 f und 258 zu
Bannewitz
15 Östlicher Eckpunkt des Flurstückes 258 f
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 258 f und 258 zu
Bannewitz
16 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 258 f, 258 e und 258
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 258 e und 258 zu
Bannewitz
17 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 258 e, 258 d und 258
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 258 d und 258 zu
Bannewitz
18 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 258 d, 62/1 und 258
– geradlinig zu
Bannewitz
19 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 62/1, 265 d und 265 i
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 265 d und 265 i zu
Bannewitz
20 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 265 d, 267 h und 265 i
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 265 i und 267 h zu
Bannewitz
21 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 265 i, 267 h und 265 k
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 265 k und 267 h zu
Bannewitz
22 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 265 k, 267 h und 265
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 267 h und 265 zu
Bannewitz
23 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 267 h, 265 o und 265
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 265 und 265 o zu
Bannewitz
24 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 265, 265 o und 265 l
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 265 l und 265 o zu
Bannewitz
25 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 265 l, 265 o und 265 m
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 265 m und 265 o zu
Bannewitz
26 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 265 m, 265 o und 265 n
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 265 n und 265 o zu
Bannewitz
27 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 265 n, 265 o und 257
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 265 o und 257 zu
Bannewitz
28 Südlicher Eckpunkt des Flurstückes 265 o
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 265 o und 257
Bannewitz
29 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 265 o, 261 und 257
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 261 und 257 zu
Bannewitz
30 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 261, 27/2 und 257 (auf Gemarkungsgrenze)
– gradlinig zu
Bannewitz/Welschhufe
31 Westlicher Eckpunkt des Flurstückes 28/2
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 27/2 und 28/2 zu
Welschhufe
32 Nördlicher Eckpunkt des Flurstückes 28/2
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 27/2 und 28/2 zu
Welschhufe
33 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 27/2, 14/5 und 28/2
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 14/5 und 28/2 zu
Welschhufe
34 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 14/5, 13/3 und 28/2
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 13/3 und 14/5 zu
Welschhufe
35 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 14/5, 13/3 und 13/1
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 13/1 und 13/3 zu
Welschhufe
36 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 49/3, 13/1 und 13/3
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 49/3 und 13/1 zu
Welschhufe
37 Östlicher Eckpunkt des Flurstückes 13/1
– geradlinig zu
Welschhufe
38 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 12/5 und 49/3, zirka 12 m südöstlich von Punkt 37
– geradlinig zu
Welschhufe
39 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 33 a, 32 und 12/5
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 32 und 33 a zu
Welschhufe
40 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 32, 148 und 33 a (auf der Gemarkungsgrenze)
– geradlinig zu
Welschhufe/Rippien
41 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 148 und 185/5, 5 m östlich von Punkt 40
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 185/5, 185/6 und dem Flurstück 148 zu
Rippien
42 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 185/6, 182 und 148
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 185/6, 183/1 und dem Flurstück 182 zu
Rippien
43 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 183/1, 184 und 182
– die Flurstücke 184 und 190 geradlinig querend zu
Rippien
44 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 190, 188 und 189
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 188 und 189 sowie im weiteren Verlauf die Flurstücke 229 und 230 querend zu
Rippien
45 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 231, 227 und 230
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 231 und 227 zu
Rippien
46 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 231, 225 und 227
– geradlinig zu
Rippien
47 Nächstgelegener Punkt der Grenze zwischen den Flurstücken 225 und 232, zirka 7 m östlich von Punkt 46
– das Flurstück 232 geradlinig querend zu
Rippien
48 Nächstgelegener Punkt der Grenze zwischen den Flurstücken 232 und 233, zirka 195 m östlich von Punkt 47
– entlang der Grenze zwischen den Flurstücken 232 und 233
– geradlinig zu
Rippien
49 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 232 und 233, zirka 90 m südlich von Punkt 48
– geradlinig zu
Rippien
50 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 233 und 241, zirka 3 m östlich von Punkt 49
– geradlinig zu
Rippien
51 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 241 und 244, zirka 354 m östlich von Punkt 50
– geradlinig zu
Rippien
52 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 244 und 278, zirka 6 m östlich von Punkt 51
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 278 und 244
– geradlinig zu
Rippien
53 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 244, 264 und 278
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 278 und 264 zu
Rippien
54 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 278 und 264, zirka 284 m östlich von Punkt 53
– geradlinig zu
Rippien
55 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 263 und 264, zirka 4 m nördlich von Punkt 54
– geradlinig zu
Rippien
56 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 261 und 263, zirka 65 m nördlich des gemeinsamen Grenzpunktes der Flurstücke 264, 261 und 263
– geradlinig zu
Rippien
57 Nächstgelegener Eckpunkt der Grenze zwischen den Flurstücken 261 und 265 zu Punkt 56 (Abstand zirka 4 m)
– das Flurstück 265 geradlinig querend zu
Rippien
58 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 265 und 266, zirka 77 m südlich des gemeinsamen Grenzpunktes der Flurstücke 265, 261 und 266
– geradlinig zu
Rippien
59 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 266, 269 und 270
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 269, 268 und auf den Flurstücken 270 und 272 zu
Rippien
60 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 268, 92, 91 und 272 (auf Gemarkungsgrenze)
– geradlinig zu
Rippien/Goppeln
61 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 92 und 88, zirka 88 m nördlich des gemeinsamen Grenzpunktes der Flurstücke 91, 88 und 92
– geradlinig zu
Goppeln
62 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 88, 111 und 113/3
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 111 und 113/3 zu
Goppeln
63 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 111, 112 und 113/3
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 111 und 112 zu
Goppeln
64 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 110, 112 und 111
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 110 und 112 zu
Goppeln
65 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 110, 80 und 112
– geradlinig zu
Goppeln
66 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 72, 71/1 und 80
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 71/1 und 80 zu
Goppeln
67 Nördlicher Eckpunkt des Flurstückes 71/1
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 80 und 70 zu
Goppeln
68 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 70, 80 und 69
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 80 und 69 zu
Goppeln
69 Nordwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 69
– das Flurstück 80 geradlinig querend zu
Goppeln
70 Südlicher Eckpunkt des Flurstückes 104
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 104 und 105 zu
Goppeln
71 Nordwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 104
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 103 und 106 zu
Goppeln
72 Südwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 103
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 103 und 96 zu
Goppeln
73 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 96, 101, 102 und 103
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 102 und 103 zu
Goppeln
74 Nordöstlicher Eckpunkt des Flurstückes 102
– entlang der Flurstücks- und Gemarkungsgrenze zu
Goppeln
75 Nordwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 63
– entlang der Flurstücks- und Gemarkungsgrenze zu
Goppeln
76 Nordöstlicher Eckpunkt des Flurstückes 63
– entlang der Flurstücks- und Gemarkungsgrenze zu
Goppeln
77 Nordöstlicher Eckpunkt des Flurstückes 62
– das Flurstück 61 geradlinig querend zu
Goppeln
78 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 61, 67 und 68
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 68 und 67 zu
Goppeln/Kauscha
79 Nordöstlicher Eckpunkt des Flurstückes 67
– die Flurstücke 73 (Kauschaer Straße) und 74 geradlinig querend zu
Kauscha
80 Östlicher Eckpunkt des Flurstückes 74
– die Flurstücke 82 und 33/95 geradlinig querend zu
Kauscha
81 Eckpunkt des Flurstückes 33/95 auf der Flurstücks- und Gemarkungsgrenze 230 m nordwestlich des östlichen Eckpunktes des Flurstückes 33/95
– entlang der Flurstücks- und Gemarkungsgrenze zu
Kauscha
82 Östlicher Eckpunkt des Flurstückes 33/95
– entlang der Flurstücksgrenze des Flurstückes 31 (Dresdner Straße) in südwestlicher Richtung zu
Kauscha
83 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 33/82, 33/95 und 31
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 33/82 und 31 zu
Kauscha
84 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 33/82, 33/85 und 31
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 33/85 und 31 zu
Kauscha
85 Östlicher Eckpunkt des Flurstückes 33/84
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 33/84 und 31 zu
Kauscha
86 Östlicher Eckpunkt des Flurstückes 33/83
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 33/83 und 31 zu
Kauscha
87 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 33/83, 31 und 33/54
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 33/83 und 33/54 zu
Kauscha
88 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 33/83, 33/54 und 33/94
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 33/54 und 33/94 zu
Kauscha
89 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 33/94, 33/93 und 33/54
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 33/54 und 33/93 zu
Kauscha
90 Südwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 33/93
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 33/93 und 33/55 zu
Kauscha
91 Nordwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 33/93
– das Flurstück 33/92 geradlinig querend zu
Kauscha
92 Punkt auf der gemeinsamen Grenze der Flurstücke 33/92 und 33/81
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 33/81 und 33/92 zu
Kauscha
93 Südlicher Eckpunkt des Flurstückes 33/81
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 33/92 und 33/80 zu
Kauscha
94 Südlicher Eckpunkt des Flurstückes 33/80
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 33/72 und 33/80 zu
Kauscha
95 Östlicher Eckpunkt des Flurstückes 33/77
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 33/77 und 33/80 zu
Kauscha
96 Östlicher Eckpunkt des Flurstückes 33/96
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 33/96 und 33/77 zu
Kauscha
97 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 33/77, 33/96 und 33/78
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 33/96 und 33/78 zu
Kauscha
98 Südlicher Eckpunkt des Flurstückes 33/96
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 33/96 und 73 (Kauschaer Straße) zu
Kauscha
99 Westlicher Eckpunkt des Flurstückes 33/96
– das Flurstück 73 (Kauschaer Straße) geradlinig querend zu
Kauscha
100 Nordwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 63/5
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 64 und 63/5 zu
Kauscha
101 Nördlicher Eckpunkt des Flurstückes 63/9
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 64 und 63/9 zu
Kauscha
102 Nördlicher Eckpunkt des Flurstückes 63/8
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 64 und 63/8 zu
Kauscha
103 Nördlicher Eckpunkt des Flurstückes 62
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 64 und 62 zu
Kauscha
104 Nördlicher Eckpunkt des Flurstückes 61
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 64 und 61 zu
Kauscha
105 Südlicher Eckpunkt des Flurstückes 64
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 60 und 61 zu
Kauscha
106 Südlicher Eckpunkt des Flurstückes 61
– das Flurstück 31 (Dresdner Straße) geradlinig querend zu
Kauscha
107 Nördlicher Eckpunkt des Flurstückes 58/1
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 58/1 und 58/5 zu
Kauscha
108 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 58/1, 58/5 und 58/4
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 58/4 und 58/1 zu
Kauscha
109 Südlicher Eckpunkt des Flurstückes 58/4
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 29/9 und 58/1 zu
Kauscha
110 Südlicher Eckpunkt des Flurstückes 29/9
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 58/3 und 58/1 zu
Kauscha
111 Nordwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 29/6
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 58/1 und 29/6 zu
Kauscha
112 Südwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 29/6
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 58/1 und 58/2 zu
Kauscha
113 Nordwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 58/2
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 58/1 und 57/1 zu
Kauscha
114 Südwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 58/1
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 57/1 und 56/5 zu
Kauscha/Goppeln
115 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 56/5, 56 und 57/1
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 56 und 56/5 zu
Kauscha/Goppeln
116 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 56, 56/5 und 55 a
– die Flurstücke 56/5, 58 und 55 a geradlinig querend zu
Kauscha/Goppeln
117 Südöstlicher Eckpunkt des Flurstückes 59/6
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 59/4 und 59/6 zu
Goppeln
118 Nordwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 59/6
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 59/4 und 59/7 zu
Goppeln
119 Nordwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 59/7
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 59/4 und 59/3 zu
Goppeln
120 Nordwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 59/3
– das Flurstück 62 (Leubnitzer Straße) geradlinig querend zu
Goppeln
121 Südlicher Eckpunkt des Flurstückes 74/5
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 74/5 und 74 q zu
Goppeln
122 Nördlicher Eckpunkt des Flurstückes 74 q
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 74/5 und 74 p zu
Goppeln
123 Nördlicher Eckpunkt des Flurstückes 74 p
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 74 o und 74/6 zu
Goppeln
124 Nördlicher Eckpunkt des Flurstückes 74 o
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 74 n und 74/7 zu
Goppeln
125 Nördlicher Eckpunkt des Flurstückes 74 n
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 74 m und 74/8 zu
Goppeln
126 Nördlicher Eckpunkt des Flurstückes 74 m
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 74 l und 74/9 zu
Goppeln
127 Nördlicher Eckpunkt des Flurstückes 74 l
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 74 k und 74/9 zu
Goppeln
128 Nördlicher Eckpunkt des Flurstückes 74 k
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 74/9 und 78 zu
Goppeln
129 Nordöstlicher Eckpunkt des Flurstückes 78
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 78 und 72 zu
Goppeln
130 Nordwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 78
– entlang der Flurstücksgrenze zwischen den Flurstücken 72 und 79 zu
Goppeln
131 Südwestlicher Eckpunkt des Flurstückes 72
– geradlinig zu
Goppeln
132 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 112, 80 und 113/1
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 113/1 und 80 zu
Goppeln
133 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 113/1, 80 und 87/112
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 87/112, 87/113, 87/75, 87/74, 87/69, 87/68, 87/67, 87/66, 87/65 und den Flurstücken 113/1, 113/2 zu
Goppeln
134 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 113/2, 87/65 und 87/24
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 113/2, 113/3 und dem Flurstück 87/24 zu
Goppeln
135 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 113/3, 87/24 und 88
– geradlinig zu
Goppeln
136 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 88 und 90/1, zirka 135 m nördlich vom südöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 90/1
– geradlinig zu
Goppeln
137 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 272 und 90/1 (Gemarkungsgrenze), zirka 130 m nördlich vom südwestlichen Eckpunkt des Flurstückes 90/1
– geradlinig zu
Goppeln/Rippien
138 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 271, 272 und 274
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 271 und 274 zu
Rippien
139 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 271, 274 und 266
– geradlinig zu
Rippien
140 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 278, 277 und 279/1
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 278 und 279/1 zu
Rippien
141 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 278 und 279/1, zirka 295 m südwestlich von Punkt 140
– geradlinig zu
Rippien
142 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 280 und 279/1, zirka 35 m südlich des gemeinsamen Grenzpunktes der Flurstücke 279/1, 280 und 244
– geradlinig zu
Rippien
143 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 29/2 und 280, zirka 4 m westlich von Punkt 142
– geradlinig zu
Rippien
144 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 29/1 und 29/2, zirka 24 m südöstlich des gemeinsamen Grenzpunktes der Flurstücke 244, 29/2 und 29/1
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 29/1 und 29/2 zu
Rippien
145 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 244, 29/2 und 29/1
– geradlinig zu
Rippien
146 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 28/1, 244 und 28/2
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 28/1 und 28/2 zu
Rippien
147 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 26, 28/1 und 28/2
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 26 und 28/1 zu
Rippien
148 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 242, 28/1 und 26
– geradlinig zu
Rippien
149 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 242 und 243, zirka 5 m nordöstlich von Punkt 148
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 242 und 243 zu
Rippien
150 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 243, 242 und 241
– geradlinig zu
Rippien
151 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 225, 219/10 und 221
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 221 und 225 zu
Rippien
152 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 221, 222 und 225
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 222 und 225 zu
Rippien
153 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 222, 223 und 225
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 223 und 225 zu
Rippien
154 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 223, 224/2 und 225
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 224/2 und 225 zu
Rippien
155 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 224/2, 224/3 und 225
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 224/3, 225 und 228 zu
Rippien
156 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 228, 224/3 und 219/10
– geradlinig zu
Rippien
157 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 226 und 228, zirka 9 m nördlich von Punkt 156
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 226, 227, 230, 229 und den Flurstücken 218 und 228 zu
Rippien
158 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 189, 229, 218 und 191
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 189 und 191 zu
Rippien
159 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 190, 189 und 191
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 190, 184 und dem Flurstück 191 zu
Rippien
160 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 182, 184 und 191
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 182 und 191 zu
Rippien
161 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 191 und 182, zirka 212 m westlich von Punkt 160
– geradlinig zu
Rippien
162 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 148, 191 und 192
– geradlinig zu
Rippien
163 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 181, 148 und 180
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 181 und 180 zu
Rippien
164 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 12/5, 181 und 180 (auf Gemarkungsgrenze)
– geradlinig zu
Rippien/Welschhufe
165 Östlicher Eckpunkt des Flurstückes 30
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 12/5 und 30 zu
Welschhufe
166 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 49/3, 12/5 und 30
– geradlinig zu
Welschhufe
167 Nächstgelegener Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 28 und 49/3, zirka 17 m südwestlich des gemeinsamen Grenzpunktes der Flurstücke 28, 28 b und 49/3
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 28 und 49/3 zu
Welschhufe
168 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 28, 49/3 und 49/1
– geradlinig zu
Welschhufe
169 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 28 e, 49/1 und 28/3
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 28 e und 252/1 sowie 28/3 und 280 zu
Welschhufe
170 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 230/3, 252/1 und 280
– geradlinig zu
Bannewitz
171 Nächstgelegener Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 280 und 224/1, zirka 13 m südwestlich von Punkt 170
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 280 und 224/1 zu
Bannewitz
172 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 280, 224/1 und 226
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 224/1 und 226 zu
Bannewitz
173 Südöstlicher Eckpunkt des Flurstückes 226
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 226 und 224/1 zu
Bannewitz
174 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 226, 224/1 und 290
– auf der Grenze zwischen den Flurstücken 226, 230 und dem Flurstück 290 zu
Bannewitz
175 Punkt auf der Grenze zwischen den Flurstücken 290 und 230, zirka 6 m südlich des gemeinsamen Grenzpunktes der Flurstücke 230, 280 und 290
– geradlinig zu
Bannewitz
176 Punkt innerhalb des Flurstückes 393, zirka 180 m westlich von Punkt 175 beziehungsweise 16 m südlich von Punkt 1 Bannewitz
1 Gemeinsamer Grenzpunkt der Flurstücke 280, 240/2 und 240/1 Bannewitz

(2) Auf die Festlegung des Planungsgebietes wird in der Gemeinde Bannewitz und in der Landeshauptstadt Dresden hingewiesen. Das festgelegte Planungsgebiet und seine Grenzen sind aus dem Plan ersichtlich, der während der Dauer der Festlegung des Planungsgebietes bei der Gemeinde Bannewitz und bei der Landeshauptstadt Dresden in der Gemeinde-/Stadtverwaltung während der Dienststunden zur Einsicht ausliegt.

§ 2

Vom Tage des Inkrafttretens der Verordnung an dürfen auf den im Planungsgebiet liegenden Flächen wesentlich wertsteigernde oder den geplanten Straßenbau erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden. Ausnahmen können nach § 37 Abs. 4 Sächsisches Straßengesetz zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Form vor dem Inkrafttreten der Verordnung begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden nach § 37 Abs. 2 Sächsisches Straßengesetz hiervon nicht berührt.

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt entsprechend § 37 Abs. 1 Satz 4 Sächsisches Straßengesetz vom 21. Januar 1993 (GVBl. S. 93) mit Beginn der Auslegung der Pläne im Planfeststellungsverfahren nach § 73 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1998 (BGBl. Teil I Nr. 67 vom 2. Oktober 1998, S. 3050) in Verbindung mit § 1 des Vorläufigen Verwaltungsverfahrensgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 74) oder zu dem Zeitpunkt, zu dem den Betroffenen nach § 73 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz Gelegenheit gegeben wird, den Plan einzusehen, außer Kraft, spätestens jedoch zwei Jahre nach ihrem In-Kraft-Treten.

Dresden, den 6. August 1999

Regierungspräsidium Dresden
Biele
Regierungsvizepräsident