Berichtigung
des Regierungspräsidiums Dresden
der Verordnung zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Geisingberg“

Vom 26. Februar 2001

Die Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Geisingberg“ vom 27. November 2000 (SächsABl. S. 989) wird wie folgt berichtigt:
In § 5 Nr. 2 Buchst. a und in § 8 Abs. 3 Nr. 2 wird das Wort „Pferde“ durch das Wort „Pferche“ ersetzt.

Dresden, den 26. Februar 2001

Regierungspräsidium Dresden
Krekel
Abteilungsleiterin

Änderungsvorschriften