Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
„Lokales Kapital für soziale Zwecke im Freistaat Sachsen“
– Bekanntgabe der Koordinierungsstelle Lokales Kapital für soziale Zwecke –
Vom 27. Oktober 2005
Für das Programm „Lokales Kapital für soziale Zwecke im Freistaat Sachsen“ wurden im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens die BBJ Servis GmbH und die SJK GmbH zur Koordinierungsstelle Lokales Kapital für soziale Zwecke bestimmt.
Im Rahmen dieses Programms werden Kleinprojekte zur Förderung der lokalen Beschäftigungsentwicklung ermöglicht.
Gefördert werden Projekte lokaler Akteure in den drei Themenbereichen „Lokales Kapital für die Jugend“, „Lokales Kapital für am Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen“ und „Lokales Kapital im ländlichen Raum“.
Gefördert werden können zum Beispiel:
- Initiativen zur beruflichen Eingliederung von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen;
- lokale Aktivitäten zur Verbesserung der Aus-, Weiterbildungs- und Arbeitsmarktsituation;
- lokale Informations-, Beratungs- und Aktivierungsmaßnahmen;
- Einrichtung von Internetangeboten für die Arbeitsplatzsuche in lokalen Arbeitslosenzentren und Jugendeinrichtungen;
- Anschubphasen für lokale Beschäftigungsprojekte und Nachbarschaftsdienste;
- Organisationen und Netze, die sich für die Integration von besonders benachteiligten Personen in den Arbeitsmarkt einsetzen;
- Projekte zur Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen für Frauen und Männer nach der Elternzeit.
Vorrangige Zielgruppen der Projekte sind Benachteiligte am Arbeitsmarkt sowie Personen mit besonderen Integrationsschwierigkeiten; zum Beispiel Langzeitarbeitslose, Jugendliche ohne Schulabschluss, Menschen mit Behinderungen, Spätaussiedler, Migranten, Straffällige, Suchtkranke, psychisch Kranke, ältere Arbeitnehmer oder Alleinerziehende.
Informationen können die Interessenten entweder direkt bei der Koordinierungsstelle Lokales Kapital für soziale Zwecke, BBJ Servis GmbH und SJK GmbH, Neefestraße 8, 09116 Chemnitz, oder über das Internet, www.unitconsulting.de , abrufen. Dabei erhalten die Projektträger zusätzlich Unterstützung für die Organisation, Verwaltung und Durchführung der entsprechenden Initiativen und Projekte.
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen. Jedes Projekt wird nur einmal gefördert. Der Gesamtzuschuss je Projekt sollte in der Regel 10 000 EUR nicht überschreiten. Eine Kofinanzierung durch die Projektträger (Eigenmittel) ist nicht erforderlich.
Dresden, den 27. Oktober 2005
Sächsisches Staatsministerium für Soziales
Sippel
Abteilungsleiter