Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Förderung von Projekten zur Bereitstellung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen aus Mitteln des Bundes, der EU und des Freistaates Sachsen

Vom 28. Juni 2005

Der Freistaat Sachsen beabsichtigt gemäß den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den §§ 23, 44 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung – SäHO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153), die durch Artikel 10 des Gesetzes vom 13. Dezember 2002 (SächsGVBl. S. 333, 352) geändert worden ist, und nach Maßgabe der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Vorläufigen Sächsischen Haushaltsordnung (Vorl. VwV-SäHO) vom 20. Oktober 1997 (SächsABl./SDr. S. S649), verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 14. November 2002 (SächsABl. S. 1232, 1233) und zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2004 (SächsABl. S. 1315), und in Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung zum „Ausbildungsplatzprogramm Ost 2005“ die betriebsnahe Berufsausbildung von bis zu 3 700 unvermittelten Lehrstellenbewerbern sowie auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten (ESF-Richtlinie) vom 19. Mai 2005 (SächsABl. S. 467) die Ausbildung von bis zu 1 300 unvermittelten Lehrstellenbewerbern in einer befristeten Sondermaßnahme in anerkannten Ausbildungsberufen zu fördern.
Interessenten sind aufgefordert, bis 29. Juli 2005, Projektvorschläge bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen einzureichen.

Gegenstand der Förderung:

Gefördert werden Projekte im Freistaat Sachsen

a)
zur Bereitstellung und Besetzung von 3 020 zusätzlichen betriebsnahen Ausbildungsplätzen im Rahmen des „Ausbildungsplatzprogramms Ost 2005“ – „APO 2005“ (Maßnahme „GISA“ und „BGJ-GISA“) in den in Anlage 1 aufgeführten anerkannten Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 2a Nr. 1 des Gesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931, 962), und dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. Juni 2005 (BGBl. I S. 1534, 1536) unter Beachtung der regionalen Nachfrage in den einzelnen Agenturen für Arbeit.
b)
zur Bereitstellung und Besetzung von bis zu 680 zusätzlichen betriebsnahen Ausbildungsplätzen im Rahmen eines „Landesergänzungsprogramms 2005-dual“ – „LEP 2005-dual“ – in Aufstockung zum „APO 2005“ (Maßnahme „GISA“) in den in Anlage 2 aufgeführten anerkannten Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung unter Beachtung der regionalen Nachfrage in den einzelnen Agenturen für Arbeit.
c)
zur Bereitstellung und Besetzung von bis zu 1 300 zusätzlichen Plätzen für die Vermittlung von Ausbildungsbestandteilen gemäß Ausbildungsordnung (außerbetriebliche Ausbildung und Betriebspraktikum) in Vorbereitung auf die vor der zuständigen Stelle durchzuführende externe Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung gemäß Anlage 3 im Rahmen einer befristeten Sondermaßnahme („LEP 2005 koop“ – kooperative Berufsausbildung) unter Beachtung der regionalen Nachfrage in den einzelnen Agenturen für Arbeit.

Sofern dem regionalen Arbeitskräftebedarf dadurch besser entsprochen werden kann und sofern die Förderbedingungen bezüglich der erforderlichen Zustimmung der zuständigen Schulbehörden und der erforderlichen betrieblichen Ausbildungsphase durch den Antragsteller geschaffen werden, sind auch andere, den jeweiligen Kategorisierungen der Anlagen 1 bis 3 entsprechende, Ausbildungsberufe zugelassen. Der regionale Arbeitskräftebedarf ist durch geeignete Studien, Erhebungen oder Umfragen zu belegen.
Gefördert wird je Regierungsbezirk ein Projektträger, der jeweils die unter den Programmen a) bis c) genannten Projekte unter Beachtung der in den Anlagen 1 bis 3 festgelegten Platzkontingente umsetzt.

Förderziel:

Ziel der Förderung ist die Bereitstellung von bis zu 3 700 zusätzlichen betriebsnahen Ausbildungsplätzen sowie die Bereitstellung von bis zu 1 300 Plätzen im Rahmen einer befristeten Sondermaßnahme für Jugendliche und junge Erwachsene, die nach dem 15. August 2005 noch als unvermittelte Lehrstellenbewerber bei den Agenturen für Arbeit, den Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen oder Landkreisen (ARGEn) und den optierenden Kommunen gemeldet sind. Ziel ist somit eine erhebliche Entlastung des Ausbildungsmarktes in Sachsen, insbesondere in Regionen mit einer schlechten Bewerber/Lehrstellen-Relation sowie der Abbau der hohen Anzahl der Altbewerber.
Sofern die Plätze im Rahmen der befristeten Sondermaßnahme nicht besetzt werden können, sind durch den Projektträger dafür weitere zusätzliche betriebsnahe Ausbildungsplätze im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bereitzustellen.

Zielgruppe:

Als Teilnehmer an den geförderten Projekten nach den Programmen a) bis c) kommen nur Jugendliche und junge Erwachsene in Betracht, die

  • ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben,
  • bei den Agenturen für Arbeit, den Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen oder Landkreisen und den optierenden Kommunen nach dem 15. August 2005 als noch nicht vermittelte Ausbildungsplatzbewerber für das Ausbildungsjahr 2005/2006 gemeldet sind,
  • noch keinen landesrechtlich oder bundesrechtlich geregelten Berufsabschluss haben,
  • nicht über eine Hochschul- oder Fachhochschulreife verfügen.

Vorzugsweise sind Bewerber zu berücksichtigen, die bereits ein Berufsgrundbildungsjahr, ein Berufsvorbereitungsjahr oder eine berufsvorbereitende Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit absolviert haben (vergleiche Anlagen 1 bis 3).

Zuwendungsempfänger:

Als Zuwendungsempfänger kommen ausschließlich Träger (natürliche Personen oder Personenvereinigungen oder juristische Personen) mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen in Betracht, die die beschriebenen Projekte durchführen.

Präqualifikationsverfahren:

Bei der Erarbeitung der Projektvorschläge, bestehend aus einer Projektbeschreibung (Umsetzung der Maßnahme) und einem Finanzierungsplan (unter Beachtung der vorgegebenen Ausgabepositionen) sind nachstehende Förderbedingungen zu beachten:
Die Teilnehmer werden von den jeweiligen Agenturen für Arbeit, den ARGEn oder den optierenden Kommunen für die Programme a) und b) den Trägern/Zuwendungsempfängern, die Teilnehmer für das Programm c) den Trägern/Zuwendungsempfängern und den Beruflichen Schulzentren zugewiesen.
Die Träger/Zuwendungsempfänger haben – für das Programm c) gemeinsam mit den Beruflichen Schulzentren – zu gewährleisten, dass die Agenturen für Arbeit, die ARGEn oder die optierenden Kommunen umgehend über das Vermittlungsergebnis informiert werden.
Der Träger/Zuwendungsempfänger hat sich zur Durchführung der Ausbildung Kooperationspartner zu bedienen. Unternehmen, die als Kooperationspartner tätig werden wollen, dabei die außerbetriebliche Ausbildung selbst durchführen und das Betriebspraktikum organisieren und begleiten, werden gebeten formlos ihr Interesse gegenüber der SAB zu bekunden. Die SAB wird die Interessenbekundungen an die Träger/Zuwendungsempfänger weiter leiten. Die Auswahl der Kooperationspartner hat in einem offenen, transparenten und bedingungsfreien Verfahren durch den Träger/Zuwendungsempfänger zu erfolgen.
Der Träger/Zuwendungsempfänger und seine Kooperationspartner haben die Bestätigung der nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung für die Berufsausbildung zuständigen Stelle über die Ausbildungseignung vorzuweisen.
Die Ausbildung beginnt grundsätzlich im Zeitraum vom 1. Oktober 2005 bis spätestens 1. Februar 2006. In diesem Zeitraum frei werdende Plätze können bis spätestens 31. Januar 2006 nachbesetzt werden. Soweit es sich um schulische Ausbildung handelt, beginnt das Projekt beziehungsweise die Maßnahme mit Beginn des Schuljahres 2005/2006.
Der Träger/Zuwendungsempfänger als Ausbildender schließt mit den Teilnehmern der betriebsnahen Ausbildung „GISA 2005“ im Rahmen des „APO 2005“ und des „LEP 2005-dual“ einen Berufsausbildungsvertrag ab. Dieser ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung zuständigen Stelle einzutragen.
Der Träger/Zuwendungsempfänger als Ausbildender schließt mit den Teilnehmern der betriebsnahen Ausbildung „BGJ-GISA 2005“ einen Vorvertrag zum Berufsausbildungsvertrag über die Fortsetzung der Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss des Berufsgrundbildungsjahres in der „GISA 2005“ ab.
Die betriebsnahe Ausbildung gliedert sich in eine zeitlich begrenzte außerbetriebliche Ausbildungsphase und eine betriebliche Ausbildungsphase.
Die betriebsnahe Ausbildung beginnt grundsätzlich mit einer außerbetrieblichen Ausbildungsphase. Diese Ausbildungsphase soll bei einer 2-jährigen Ausbildungsdauer in gewerblich-technischen Berufen 29 Wochen und in den übrigen Berufen 22 Wochen, bei einer 3-jährigen Ausbildung in gewerblich-technischen Berufen 40 Wochen und in den übrigen Berufen 22 Wochen nicht überschreiten, wobei einer Woche rechnerisch fünf Unterweisungstage zu Grunde gelegt werden. Dabei kann die Wochenanzahl der außerbetrieblichen Ausbildung bezogen auf die Regelausbildungszeit bedarfsgerecht aufgeteilt werden.
Für die Überleitung der Teilnehmer nach der außerbetrieblichen Ausbildungsphase in die betriebliche Ausbildungsphase kommen grundsätzlich nur solche Betriebe in Betracht, die bereits Ausbildungsverträge abgeschlossen haben. Dabei soll die Anzahl der Teilnehmer, die Anzahl der eigenen Auszubildenden im Betrieb grundsätzlich nicht überschreiten. Ausnahmen sind im Einzelfall zu begründen. Vorrangig werden solche Betriebe berücksichtigt, die prozentual zur Gesamtbelegschaft die meisten betrieblichen Ausbildungsplätze nachweisen.
Die in der befristeten Sondermaßnahme („LEP 2005-koop“) vorgesehene Vermittlung berufspraktischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gliedert sich in einen berufspraktischen Ausbildungsabschnitt und ein vom Kooperationspartner begleitetes Betriebspraktikum, für die grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie für die betriebsnahe Ausbildung gelten.
Ziel während der gesamten Ausbildung ist die Übernahme des Teilnehmers in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis.
Die Organisation der ausbildungsbegleitenden Betreuung und Koordinierung obliegt dem Träger/Zuwendungsempfänger.

Zuschussfähigkeit:

Zuschussfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen.

Zuschussfähigkeit
Ausgaben Betrag
a) Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben für die außerbetriebliche Ausbildungsphase (direkt projektbezogen):
  Ausgaben für Ausbilder (1/20TN);  
  maximaler Zuschuss pro TN und Woche: 29,35 EUR
  Sach- und Verwaltungsausgaben in einem gewerblich-technischen Beruf;  
  maximaler Zuschuss pro TN und Woche: 42,95 EUR
  Sach- und Verwaltungsausgaben in einem übrigen Beruf;  
  maximaler Zuschuss pro TN und Woche: 33,41 EUR
b) ausbildungsbegleitende Betreuungs- und Koordinierungsausgaben
  bezogen auf die Regelausbildungszeit  
  maximaler Zuschuss pro TN bei 24-monatiger Ausbildung: 1 120,00 EUR
  maximaler Zuschuss pro TN bei 36-monatiger Ausbildung: 1 540,00 EUR
c) Personal-, Sach- und Verwaltungsausgaben für die Teilnehmerverwaltung
  (trägerseitige Projektausgaben);  
  maximaler Zuschuss pro TN und Monat: 24,25 EUR
d) für die Teilnehmer der betriebsnahen Ausbildung wird ein monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt gemäß abgeschlossenem Berufsausbildungsvertrag einschließlich der abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge sowie der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt.
  Der Zuschuss zum Lebensunterhalt (ohne SV-Beiträge) beträgt:  
  1. Ausbildungsjahr: 164,00 EUR  
  2. Ausbildungsjahr: 174,00 EUR  
  3. Ausbildungsjahr: 194,50 EUR  
  4. Ausbildungsjahr: 210,00 EUR.  

Des Weiteren werden erstattet:

  • unbedingt notwendige und gesetzlich vorgeschriebene Ausgaben für Arbeitsschutzbekleidung/Werkzeug, so weit diese nicht von Dritten erstattet werden,
  • notwendige Ausgaben für Prüfungs- und Einschreibgebühren, Materialien und Werkzeuge für Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie gesetzlich vorgeschriebene Gesundheitsuntersuchungen,
  • notwendige Ausgaben für Bewerberlogistik in der Anlaufphase der Projekte.

Bei Abbruch der Ausbildung durch einzelne Teilnehmer endet die Förderung für diese spätestens zum Ende des Monats, in welchem der Teilnehmer die Ausbildung abgebrochen hat.
Die Träger/Zuwendungsempfänger sichern die Begleitung der Projekte entsprechend des Monitoring-Systems und nehmen insbesondere am ESF-Stammblattverfahren teil. Informationen dazu sind abrufbar im Internet-Portal unter www.esf-in-sachsen.de und bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank.
Die formlosen Projektvorschläge sind bis zum 29. Juli 2005 einzureichen bei der
      Sächsischen Aufbaubank – Förderbank
      Europäischer Sozialfonds
      Pirnaische Straße 9
      01069 Dresden
      Tel.:    0351/4910-4930
      Fax:    0351/4910-1015.

Auswahlverfahren:

Es wird aus den bis zum Stichtag eingereichten förderfähigen Projektvorschlägen ausgewählt. Die Auswahl erfolgt nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung öffentlicher Belange.
Wesentliche fachliche Kriterien für die Auswahl der Projekte sind:

  • Selbstdarstellung des Trägers (personelle, räumliche und technische Ausstattung, Qualitätssicherungssystem/-konzept, Erfahrungen im Kooperations- und Bildungsmanagement),
  • Erfahrungen des Trägers bei der Durchführung ähnlicher Projekte,
    • Darstellung bisher durchgeführter Maßnahmen (Inhalte, Teilnehmerstruktur, Teilnehmeranzahl, Finanzvolumen),
    • Vermittlungsergebnisse,
    • Referenzen,
    • Bestätigung der sächsischen IHK, HWK und Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (RD) über die Eignung als Projektträger,
  • Sicherung der engen Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Kammern, den Agenturen für Arbeit, den ARGEn und optierenden Kommunen und den Regionalschulämtern,
  • konkrete Projektbeschreibung, insbesondere mit den notwendigen Angaben, wie den Zielen und Bedingungen dieser Bekanntmachung entsprochen wird,
  • Finanzierungsplan und effizienter Mitteleinsatz,
  • Nachweis angemessener Kenntnisse der Anforderungen und Wirkungsweise der ESF-Förderung.

Mit dieser Aufforderung zur Einreichung der Projektvorschläge ist keine Förderzusage verbunden. Die SAB als Bewilligungsstelle entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nach Auswahl sind durch den Träger rechtzeitig vor Projektbeginn die entsprechenden formgebundenen Anträge in Abstimmung mit der SAB zu stellen.

Dresden, den 28. Juni 2005

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Wiemer
Abteilungsleiterin

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Martin
Abteilungsleiter

Anlage 1

Ausbildung
Ausbildungsgänge (AG) Berufe/Berufsfelder Anzahl pro Beruf Anzahl pro AG Herkunft der Bewerber
Ausbildungsplatzprogramm Ost 2005
Ausbildungs-
gänge (AG)
Berufe/ Berufsfelder Anzahl pro Beruf Anzahl pro AG Herkunft der Bewerber
gesamt     3 020 *
C = 1 005
D = 1 238
L = 777
 
gewerblich- technisch Ausbildungszeit 42 Monate     574
C = 191
D = 235
L = 148
davon 100 BGJ
Mechatroniker      
BF Elektrotechnik      
BF Metall      
Chemielaborant      
Biologielaborant      
gewerblich- technisch Ausbildungszeit 42 Monate
mit BGJ GISA
    110
C = 37
D = 45
L = 28
 
Industrie- und Werkzeug-
mechaniker
25    
Anlagen-
mechaniker
10    
Kraftfahrzeug-
mechatroniker
15    
BF Metalltechnik 60    
gewerblich- technisch Ausbildungszeit 42 Monate
unter Einrechnung des vollzeit-
schulischen BGJ
    663
C = 220
D = 271
L = 172
 
BF Metalltechnik 580   BGJ
BF Elektrotechnik 67   BGJ
BF Fahrzeugtechnik 16   BGJ
gewerblich- technisch Ausbildungszeit 36 Monate     166
C = 55
D = 68
L = 43
 
Fachkraft für Lagerlogistik 77   EQJ
Drucker 44   EQJ
BF Agrarwirtschaft 25   EQJ
Maurer 20   EQJ
gewerblich- technisch Ausbildungszeit 36 Monate
mit BGJ GISA
    35
C = 12
D = 14
L = 9
 
Maurer 25    
Zimmerer 10    
gewerblich- technisch Ausbildungszeit 36 Monate
unter Einrechnung des vollzeit-
schulischen BGJ
    690
C = 230
D = 283
L = 177
 
BF Bautechnik 382   BGJ
BF Farbtechnik und Raumgestaltung 115   BGJ
BF Holztechnik 177   BGJ
BF Textiltechnik und Bekleidung 16   BGJ
übrige Berufe
Ausbildungszeit 36 Monate
    271
C = 90
D = 111
L = 70
 
Fachmann für System-
gastronomie
91   EQJ
Hotelfachmann 90   EQJ
Kaufmann im Einzelhandel 90   EQJ
übrige Berufe
Ausbildungszeit 36 Monate mit BGJ GISA
    118
C = 39
D = 48
L = 31
 
Kaufmann im Einzelhandel 41    
Koch 10    
Restaurant-
fachmann
9    
Fachkraft für Lagerlogistik 18    
BF Ernährung und Hauswirtschaft 15    
BF Wirtschaft und Verwaltung 25    
übrige Berufe
Ausbildungszeit 24 Monate
    393
C = 130
D = 161
L = 102
 
Teilezurichter 50   EQJ
Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr 50   EQJ
Ausbaufach-
arbeiter
38   EQJ
Maschinen- und Anlagenführer/ führerin      
Fahrradmonteur/ Fahrradmonteurin      
Bauten- und Objekt-
beschichter/in
     
*     
davon RB Chemnitz (C) 33,3 Prozent, RB Dresden (D) 41 Prozent, RB Leipzig (L) 25,7 Prozent

An Stellen, an denen nur Berufsfelder eingetragen wurden, erfolgt eine Aufteilung auf Berufe durch die Kammern entsprechend der regionalen Bedarfe.
Mit Beginn der Maßnahme dürfen nur 80 Prozent der Plätze besetzt werden. Nach dem 1. Oktober 2005 sind die restlichen 20 Prozent der Plätze nachzubesetzen. Die Nachbesetzung erfolgt zum Ausgleich regionaler Unterschiede am Ausbildungsmarkt (Stand 30. September 2005) in Abstimmung der drei Träger mit den Regionalschulämtern, den Kammern, den Arbeitsagenturen und dem SMWA. Durch die Nachbesetzung kann sich der angestrebte Verteilerschlüssel ändern.
Die Ausbildungsplätze, die für die Anrechnung mit vollzeitschulischem BGJ und einjähriger Berufsfachschule vorgesehen sind, dürfen nur mit Ausbildungsplatzbewerbern, die diese Voraussetzungen erfüllen, besetzt werden. Durch die Träger ist der gemeinsame Antrag nach § 7 BBiG zur Anrechnung von vollzeitschulischem BGJ und einjähriger Berufsfachschule sicherzustellen.
Sollten sich nicht genügend Ausbildungsplatzsuchende mit diesen Voraussetzungen melden, sind dafür durch die Träger Ausbildungsverhältnisse in zweijährigen Berufen abzuschließen.
Die Träger verpflichten sich zur laufenden Abstimmung mit dem SMWA hinsichtlich der Einbeziehung von Bewerbern, die durch die Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen oder Landkreisen und den optierenden Kommunen zugewiesen werden.
Die angegebenen Ausbildungsplatzzahlen pro Regierungsbezirk sind Richtgrößen. Innerhalb der festgelegten Anzahl von Gesamtausbildungsplätzen je Regierungsbezirk ist unter Berücksichtigung der für die jeweiligen Kategorien festgelegten Gesamtausbildungszahlen ein regionaler Austausch zwischen den Trägern in Abstimmung mit den Regionalschulämtern, den Kammern, den Arbeitsagenturen und dem SMWA möglich.

Anlage 2

Landesergänzungsprogramm
Ausbildungszeit Ausbildung Ausbildungsplatzzahlen pro Regierungsbezirk EQJ/BGJ
Landesergänzungsprogramm dual 2005
gesamt   680 *
C = 226 
D = 279
L = 175
 
übrige Berufe
Ausbildungszeit 24 Monate
  580
C = 193
D = 238
L = 149
davon 200 EQJ
Handelsfachpacker    
Textilmaschinenführer    
Verkäufer    
Modenäher    
Produktgestalter    
Fachkraft im Gastgewerbe    
Fachlagerist/Fachlageristin    
Textilmaschinenführer/ Textilmaschinenführerin    
Modenäher/Modenäherin    
übrige Berufe 36 Monate unter Einrechnung des
vollzeitschulischen einjährigen BFS-IT
  100
C = 33
D = 41
L = 26
 
  Fachinformatiker   1-jährige BFS IT
  Informatikkaufmann   1-jährige BFS IT
  IT- Systemkaufmann   1-jährige BFS IT
  Systeminformatiker   1-jährige BFS IT
*     
davon RB Chemnitz (C) 33,3 Prozent, RB Dresden (D) 41 Prozent, RB Leipzig (L) 25,7 Prozent

Mit Beginn der Maßnahme dürfen nur 80 Prozent der Plätze besetzt werden. Nach dem 1. Oktober 2005 sind die restlichen 20 Prozent der Plätze nach zu besetzen. Die Nachbesetzung erfolgt zum Ausgleich regionaler Unterschiede am Ausbildungsmarkt (Stand 30. September 2005) in Abstimmung der drei Träger mit den Regionalschulämtern, den Kammern, den Arbeitsagenturen und dem SMWA. Durch die Nachbesetzung kann sich der angestrebte Verteilerschlüssel ändern.
Die Ausbildungsplätze, die für die Anrechnung mit vollzeitschulischem BGJ und einjähriger Berufsfachschule vorgesehen sind, dürfen nur mit Ausbildungsplatzbewerbern, die diese Voraussetzungen erfüllen, besetzt werden. Durch die Träger ist der gemeinsame Antrag nach § 7 BBiG zur Anrechnung von vollzeitschulischem BGJ und einjähriger Berufsfachschule sicherzustellen.
Sollten sich nicht genügend Ausbildungsplatzsuchende mit diesen Voraussetzungen melden, sind dafür durch die Träger Ausbildungsverhältnisse in zweijährigen Berufen abzuschließen.
Die Träger verpflichten sich zur laufenden Abstimmung mit dem SMWA hinsichtlich der Einbeziehung von Bewerbern, die durch die Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen oder Landkreisen und den optierenden Kommunen zugewiesen werden.
Die angegebenen Ausbildungsplatzzahlen pro Regierungsbezirk sind Richtgrößen. Innerhalb der festgelegten Anzahl von Gesamtausbildungsplätzen je Regierungsbezirk ist unter Berücksichtigung der für die jeweiligen Kategorien festgelegten Gesamtausbildungszahlen ein regionaler Austausch zwischen den Trägern in Abstimmung mit den Regionalschulämtern, den Kammern, den Arbeitsagenturen und dem SMWA möglich.

Anlage 3

Landesergänzungsprogramm
Maßnahme Ausbildung Ausbildungsplatzzahlen pro Regierungsbezirk EQJ
Landesergänzungsprogramm Sondermaßnahme 2005 (LEP 2005 koop .)
Sondermaßnahme Ausbildungszeit 36/42 Monate   1 300 *
C = 433 
D = 533
L = 334
davon 100 EQJ
  Fachinformatiker FR Anwendungsentwicklung    
  Elektroniker für Betriebstechnik    
  Fachinformatiker FR Systemintegration    
  Kaufmann im Einzelhandel    
  Sport- und Fitnesskaufmann    
  Verkäufer oder Kaufmann im Einzelhandel    
  Verkäufer    
  Informatikkaufmann oder IT-Systemkaufmann    
  Maurer    
  Stuckateur    
  Dachdecker    
  Zimmerer    
  Maler und Lackierer    
  Tischler    
  Systeminformatiker    
  Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme    
  Informationselektroniker SP Bürosystemtechnik    
  Informationselektroniker SP Geräte- und Systemtechnik    
  IT Systemelektroniker    
  Feinwerkmechaniker    
  Klempner    
  Mechaniker für Karosserieinstandhaltungs-
technik/ Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker
   
  Modellbaumechaniker / Modellbauer    
  Zweiradmechaniker    
  Bürokaufmann    
  Kaufmann im Groß- und Außenhandel    
  Reiseverkehrskaufmann    
  Kaufmann im Gesundheitswesen    
  Automobilkaufmann    
*     
davon RB Chemnitz (C) 33,3 Prozent, RB Dresden (D) 41 Prozent, RB Leipzig (L) 25,7 Prozent; die Anzahl der zu besetzenden Angebote in Berufen mit 42-monatiger Ausbildungsdauer darf 600 davon nicht überschreiten

Mit Beginn der Maßnahme dürfen nur 80 Prozent der Plätze besetzt werden. Nach dem 1. Oktober 2005 sind die restlichen 20 Prozent der Plätze nach zu besetzen. Die Nachbesetzung erfolgt zum Ausgleich regionaler Unterschiede am Ausbildungsmarkt (Stand 30. September 2005) in Abstimmung der drei Träger mit den Regionalschulämtern, den Kammern, den Arbeitsagenturen und dem SMWA. Durch die Nachbesetzung kann sich der angestrebte Verteilerschlüssel ändern.
Die Plätze dieser Maßnahme sind insbesondere vermittelten Bewerbern aus den Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen oder Landkreisen und den optierenden Kommunen, die Bedarfsgemeinschaften nach SGB II angehören, zu reservieren.
Sollten sich nicht genügend Ausbildungsplatzsuchende für das Landesergänzungsprogramm Sondermaßnahme 2005 melden, sind dafür durch die Träger Ausbildungsverhältnisse in zweijährigen Berufen im Verhältnis LEP/zweijährige Berufe von 1/0,544 abzuschließen.
Die Träger verpflichten sich zur laufenden Abstimmung mit dem SMWA hinsichtlich der Einbeziehung von Bewerbern, die durch die Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen oder Landkreisen und den optierenden Kommunen zugewiesen werden.
Die angegebenen Ausbildungsplatzzahlen pro Regierungsbezirk sind Richtgrößen. Innerhalb der festgelegten Anzahl von Gesamtausbildungsplätzen je Regierungsbezirk ist unter Berücksichtigung der für die jeweiligen Kategorien festgelegten Gesamtausbildungszahlen ein regionaler Austausch zwischen den Trägern in Abstimmung mit den Regionalschulämtern, den Kammern, den Arbeitsagenturen und dem SMWA möglich.