Gesetz
zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages
über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006

Vom 11. November 2005

Der Sächsische Landtag hat am 10. November 2005 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

(1) Dem am 27. September 2005 von den Ländern geschlossenen Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 wird zugestimmt.

(2) Dieser Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 11. November 2005

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt

Der Staatsminister der Finanzen
Dr. Horst Metz