Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
„Berufsbegleitende Qualifizierung im Sozial- und Gesundheitsbereich – Bereich Jugendhilfe“
hier: „Integration von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen und/oder komplexem Hilfebedarf“

Vom 16. August 2005

Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Punkt A der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten“ (ESF-Richtlinie) vom 19. Mai 2005 (SächsABl. S. 467) berufsbegleitende Qualifizierungsprojekte im Bereich Jugendhilfe. Projektträger können Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank-Förderbank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen.

1.    Förderziel:
Ziel ist es, Beschäftigte im Bereich Jugendhilfe zu qualifizieren und einen Beitrag zur Sicherung der Beschäftigung zu leisten.

  • Die Projektteilnehmer/-innen erwerben im Rahmen einer einjährigen Qualifizierung die speziellen Kenntnisse für die Förderung und Integration von Kindern und Jugendlichen, die seelisch behindert sind, von einer solchen Behinderung bedroht sind und/oder einen komplexen Hilfebedarf haben.
  • Die Zusatzqualifizierung trägt zur Verbesserung der Handlungskompetenzen der Mitarbeiter/-innen bei und unterstützt sie bei der Erfüllung von Aufgaben der Erziehung, Bildung, Betreuung und Eingliederung.
  • Durch die Vermittlung von Grundkenntnissen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie der Heilpädagogik werden die Teilnehmer/-innen zur fachübergreifenden Kooperation befähigt.

2.    Zielgruppe:

  • Bei Trägern der freien Jugendhilfe tätige sozialpädagogische Fachkräfte mit in der Regel mindestens einjähriger Berufserfahrung, insbesondere im Aufgabenbereich der Hilfen zur Erziehung oder der Jugendsozialarbeit.
  • Die Teilnahme von Personen, die bei Arbeitgebern der öffentlichen Hand sowie bei Unternehmen, an denen die öffentliche Hand die Kapitalmehrheit hält, beschäftigt sind, wird aus ESF-Mitteln und komplementären Landesmitteln grundsätzlich nicht gefördert.

3.    Gegenstand der Förderung:
Mit der einjährigen berufsbegleitenden Qualifizierung sollen die Handlungskompetenzen der Beschäftigten bei der Integration von Kindern und Jugendlichen mit seelischen Behinderungen und/oder komplexem Hilfebedarf gestärkt und die fachübergreifende Kooperation verbessert werden.

4.    Zuschussfähigkeit:
Zuschussfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung erfolgt nachrangig zu gleichartiger nationaler Förderung. Die Nachrangigkeit der ESF-Förderung ist dann gewährleistet, wenn die potentiellen Teilnehmer keine vergleichbaren Leistungen nach nationalem Recht, insbesondere dem Sozialgesetzbuch, in Anspruch nehmen können.

5.    Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können Träger einschließlich Unternehmen (natürliche Personen, Personenvereinigungen oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen, die die beschriebenen Projekte durchführen, sein.

6.    Antragsverfahren:
Vor der Einreichung von formgebundenen Anträgen sind Projektvorschläge einzureichen. Die Einreichung von Projektvorschlägen sowie -anträgen ist nicht an Termine gebunden. Nur Projektvorschläge, für die die grundsätzliche Förderwürdigkeit bestätigt wurde, berechtigen zur Antragstellung bei der Bewilligungsstelle.
Die Einreichung des vollständigen und verbindlichen Projektantrages erfolgt über das zuständige Consultbüro Kommunalentwicklung Sachsen GmbH (KES). Gleichzeitig ist die Antragstellung auf elektronischem Wege über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
      Sächsischen Aufbaubank-Förderbank
      Pirnaische Straße 9
      01069 Dresden
      Tel.: 0351/4910-4930
      Fax: 0351/4910-1015
vorzunehmen.
Das Internetportal verweist auf Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben und Art der einzureichenden Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger).

7.    Auswahlverfahren:
Aus den eingereichten Anträgen werden förderfähige und förderwürdige Anträge ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung des zuständigen Regionalen Koordinierungskreises (RKK) und fachlicher Kriterien.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der Projekte sind:

  • die konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den von der Bewilligungsstelle vorgegebenen notwendigen Angaben und der von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Struktur,
  • die Orientierung an der empfohlenen Lernfeldkonzeption (erhältlich über das Consultbüro KES),
  • der konkret nachgewiesene Bedarf.

Mit der Aufforderung zur Antragstellung ist keine Förderzusage verbunden. Die Bewilligungsstelle entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Dresden, den 16. August 2005

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Schröder
Referatsleiterin

Sächsisches Staatsministerium
für Soziales
Ewald
Referatsleiter