Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Grundentschädigung für die Mitglieder des Sächsischen Landtages nach § 5 des Abgeordnetengesetzes

Vom 11. Juni 2015

Die monatliche Grundentschädigung beträgt ab 1. August 2015 5 337,64 Euro.

Dresden, den 11. Juni 2015

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler