Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
und des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der Sächsischen Ausbildungsanweisung höherer vermessungstechnischer Verwaltungsdienst

Vom 10. März 2000

Aufgrund von § 20 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Ausbildung und Prüfung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst – SächsVermAPO-hD) vom 1. November 1993 (SächsGVBl. S. 1128), geändert durch Verordnung vom 9. Juli 1999 (SächsGVBl. S. 448), wird die nachfolgende Verwaltungsvorschrift erlassen:

I

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Ausbildung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst (Sächsische Ausbildungsanweisung höherer vermessungstechnischer Verwaltungsdienst – SächsVermAAnw-hD) vom 25. März 1996 (SächsABl. S. 482) wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Worte „Landwirtschaft, Ernährung und Forsten“ durch die Worte „Umwelt und Landwirtschaft“ ersetzt.
2.
In Nummer 2 Satz 2 wird die Angabe „bis spätestens 30. Juni“ gestrichen.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 10. März 2000

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Rooks
Ministerialdirigent

Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft
Beyer
Ministerialdirigent