Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über die Gegenstandslosigkeit von Staatsverträgen

Vom 26. Januar 2011

Die Sächsische Staatskanzlei gibt die Gegenstandslosigkeit des folgenden Staatsvertrages bekannt:
Der Vierzehnte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Vierzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (SächsGVBl. 2010 S. 363) ist gemäß seinem Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 gegenstandslos. Bis zum 31. Dezember 2010 wurden lediglich 14 von 16 Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt.

Dresden, den 26. Januar 2011

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter