Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Aufhebung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen an kommunalpolitische Bildungsvereinigungen

Vom 29. Februar 2016

I.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen an kommunalpolitische Bildungsvereinigungen vom 13. Mai 2005 (SächsABl. S. 465), die zuletzt durch die Richtlinie vom 16. Januar 2012 (SächsABl. S. 107) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 348), wird aufgehoben.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 29. Februar 2016

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig