Historische Fassung war gültig vom 01.07.1995 bis 12.08.1996

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
der Neufassung der Bekanntmachung der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vom 21. Dezember 1995

Die Bekanntmachung der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 24. August 1993 (SächsABl. S. 1076) lautet in der Fassung der Änderungsbekanntmachung vom 22. November 1995 wie folgt:

[berichtigt 26. Februar 1996 (SächsABl. S. 528)]

I.
Sächsische Staatskanzlei

1.
Grundsätzliche Fragen der Bundes- und Landesverfassung im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten nach Artikel 63 Abs. 1 der Verfassung , Prüfung beschlossener Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit im Rahmen der Gegenzeichnung des Ministerpräsidenten nach Artikel 76 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung ;
2.
grundsätzliche Fragen des Staatsgebietes und seiner Einteilung;
3.
Unterstützung des Ministerpräsidenten bei der Bestimmung der Richtlinien der Politik;
4.
Verkehr mit dem Landtag;
5.
allgemeine Beziehungen zum Bund und zu den anderen Ländern, grundsätzliche Fragen der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union;
6.
Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund mit Sachsenbüro Brüssel;
7.
Gleichstellung von Frau und Mann;
8.
Angelegenheit der Sorben;
9.
Koordinierung der Planungen und der planungsrelevanten Statistik des Freistaates;
10.
Öffentlichkeitsarbeit der Staatsregierung;
11.
allgemeine Fragen der Staatsverwaltung sowie der Organisation und des Aufgabenkreises der Behörden, Verwaltungsstruktur;
12.
Gnadensachen, soweit der Ministerpräsident zuständig ist;
13.
Protokollangelegenheiten, Konsulatswesen;
14.
Rundfunkwesen, sonstige Medien;
15.
Staatswappen, Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Sächsisches Amtsblatt (unbeschadet der Möglichkeit des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, eigene amtliche Ministerialblätter herauszugeben)*;
16.
Landespersonalausschuß;
17.
Ordensangelegenheiten;
18.
grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Euro-Regionen);
19.
Koordinierung der regionalen Partnerschaften und der internationalen Beziehungen;
20.
Osteuropahilfe für Mittel- und Osteuropa und GUS-Staaten (Koordinierung);
21.
Normprüfungsausschuß (vergleiche auch die Zuständigkeit des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz; III. Nr. 8, und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, II. Nr. 21);
22.
Grundsatzfragen sowie Koordinierung von Planung und Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik in der Staatsverwaltung.
*
vergleiche die Dienstordnung für die Behörden im Freistaat Sachsen Nummer 92 Abs. 1

II.
Sächsisches Staatsministerium des Innern

Zum Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern gehören alle Geschäfte der Staatsverwaltung, für die nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist, insbesondere:

1.
Staatsgebiet und Landeseinteilung, Wahlen und Abstimmungen;
2.
allgemeines Beamtenrecht (ohne Besoldungs- und Versorgungsrecht), Disziplinarrecht, Personalwesen für den allgemeinen Verwaltungsdienst einschließlich Ausbildung und Fortbildung;
3.
Aufbau- und Ablauforganisation der Staatsverwaltung (soweit nicht die Sächsische Staatskanzlei zuständig ist, vergleiche I. Nr. 11);
4.
Staatsangehörigkeit, Personenstandswesen;
5.
öffentliche Sicherheit und Ordnung;
6.
Verfassungsschutz;
7.
allgemeines Verwaltungsrecht, Staatshaftungs- und Regreßrecht (soweit nicht das Sächsische Staatsministerium der Justiz zuständig ist);
8.
Katastrophenschutz;
9.
Angelegenheiten der Streitkräfte, soweit nicht das Staatsministerium der Finanzen (IV. 6) zuständig ist; zivile Verteidigung, Wehrangelegenheiten, zivil-militärische Zusammenarbeit, Zivildienst;
10.
Kommunalwesen (einschließlich Besoldung);
11.
Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen einschließlich Bauaufsicht, Wohngeld, Architektenrecht, Rechtsaufsicht über die Architektenkammer;
12.
Denkmalschutz und Denkmalpflege (Recht und Förderung sowie Fachaufsicht über den Vollzug, unbeschadet der Fachaufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Landesoberbehörden der Denkmalpflege);
13.
Feuerwehrwesen, Brandschutz, Schornsteinfegerwesen;
14.
Rettungsdienst;
15.
Vermessungswesen;
16.
Angelegenheiten der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler;
17.
Angelegenheiten und Recht der Ausländer;
18.
Datenschutz;
19.
Archivwesen;
20.
Statistik;
21.
Normprüfungsausschuß (vergleiche auch die Zuständigkeit des Justizministeriums, III. Nr. 8, und der Staatskanzlei, I. Nr. 21).

III.
Sächsisches Staatsministerium der Justiz

1.
Bundes- und Landesverfassung;
2.
Vertretung des Freistaates Sachsen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof;
3.
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen;
4.
Angelegenheiten der Volksgesetzgebung;
5.
sämtliche Verwaltungsangelegenheiten, Organisation und Dienstaufsicht im Bereich der
 
a)
ordentlichen Gerichtsbarkeit,
 
b)
Verwaltungsgerichtsbarkeit,
 
c)
Finanzgerichtsbarkeit,
 
d)
Sozialgerichtsbarkeit,
 
e)
Arbeitsgerichtsbarkeit,
 
f)
Disziplinargerichtsbarkeil und
 
g)
Staatsanwaltschaft;
6.
sämtliche Verwaltungsangelegenheiten, Organisation und Dienstaufsicht im Bereich
 
a)
des Justizvollzugs,
 
b)
der Bewährungshilfe und
 
c)
der Gerichtshilfe;
7.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare;
8.
Ausarbeitung von Gesetzentwürfen, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind, rechtliche Begutachtung von Gesetzentwürfen, insbesondere Angelegenheiten des Normprüfungsausschusses (Führung des Vorsitzes, siehe auch Zuständigkeit der Staatskanzlei, I. Nr. 21, und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, II. Nr. 21);
9.
Bereinigung von SED-Unrecht, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind;
10.
Rechtsbereinigung;
11.
Bearbeitung zwischenstaatlicher Angelegenheiten der Rechtspflege;
12.
Grundbuchwesen;
13.
Prüfung und Ausbildung des juristischen Nachwuchses und der Anwärter für die Laufbahnen der in Nummer 5 genannten Gerichtsbarkeilen und der in Nummer 6 genannten Dienststellen; Fortbildung der Justizbediensteten;
14.
Schulen im Bereich der Rechtspflege und des Strafvollzuges;
15.
Rechtsfragen hinsichtlich der Tätigkeit des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit;
16.
Grundsatzfragen des Staatskirchenrechtes und grundlegende vertragliche Beziehungen des Staates zu den Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechtes.

IV.
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

1.
Allgemeine Finanzpolitik und öffentliche Finanzwirtschaft
 
a)
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Finanzplanung,
 
b)
Finanzbeziehungen zu Bund, Ländern und Gemeinden;
2.
Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifrecht einschließlich Reise- und Umzugskostenrecht, Beihilferecht;
3.
Steuerwesen und Steuerverwaltung, Landes-, Gemeinde- und Bundessteuern, Kosten- und Gebührenwesen, Steuerberatungswesen;
4.
staatlicher Hochbau;
5.
Vermögen und Schulden
 
a)
staatliche Liegenschaften (ohne Forsten),
 
b)
staatliche Unternehmen und Beteiligungen,
 
c)
Staatsschuldenverwaltung,
 
d)
Kreditfragen,
 
e)
staatliche Bürgschaften,
 
f)
Behördenunterbringung,
 
g)
Wohnungsfürsorge für Bedienstete des Freistaates Sachsen;
6.
Verteidigungslasten und Liegenschaftsfragen der Streitkräfte;
7.
Lastenausgleich und Entschädigung daraus;
8.
Geld- und Kreditwesen einschließlich Sparkassenwesen;
9.
Abschluß von Rahmenverträgen für den Freistaat Sachsen;
10.
Zusammenarbeit mit der TLG Treuhandliegenschaftsgesellschaft mbH;
11.
Zusammenarbeit mit der BVS-Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, soweit Angelegenheiten des Geschäftsbereichs betroffen sind.

V.
Sächsisches Staatsministerium für Kultus

1.
Schulische Bildung und Erziehung, insbesondere
 
a)
allgemeinbildende Schulen,
 
b)
berufliche Schulen,
 
c)
Schulen in freier Trägerschaft (vergleiche IX. Nr. 4 und Nr. 7 zur Zuständigkeit des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie für nichtärztliche Heilberufe und soziale Berufe),
 
d)
Musikschulen,
 
e)
Lehrerausbildung, pädagogische Fachinstitute und Fachseminare, Lehrerfortbildung,
 
f)
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Lehrerausbildung und Durchführung der Lehramtsprüfungen,
 
g)
Bildungsinformation und Bildungsberatung,
 
h)
Fernunterricht,
 
i)
überregionale und internationale kulturelle Angelegenheiten,
 
j)
schulische Angelegenheiten der Sorben;
2.
Angelegenheiten des Sports;
3.
Jugendpflege (verbandliche und nichtverbandliehe (offene) Jugendarbeit im Sinne der §§ 11 und 12 KJHG), Heimatpflege;
4.
Erwachsenenbildung, Volkshochschulen;
5.
Angelegenheiten von Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften, soweit nicht das Sächsische Staatsministerium der Justiz zuständig ist, insbesondere Religionsunterricht und Jugendsekten;
6.
Schultheater, Volksmusik, Laienmusik;
7.
sonstige Angelegenheiten im Bereich von Kultus, soweit nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist;
8.
Landeszentrale für politische Bildung.

VI.
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

1.
Hochschulen, insbesondere
 
a)
Universitäten einschließlich Universitätskliniken,
 
b)
Kunsthochschulen,
 
c)
Fachhochschulen,
 
d)
Hochschulplanung, Hochschulbau,
 
e)
Zulassungs- und Kapazitätsangelegenheiten,
 
f)
Studien- und Prüfungsordnungen,
 
g)
Fernstudium und wissenschaftliche Weiterbildung,
 
h)
Studentische Angelegenheiten, Studentenwerke,
 
i)
überregionale und internationale Angelegenheiten,
 
j)
Anerkennung und Bewertung ausländischer und inländischer Hochschulabschlüsse;
2.
Ausbildungsförderung an Schulen und Hochschulen;
3.
wissenschaftliche, institutionell geförderte Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereiches (insbesondere Großforschungseinrichtungen, Institute der Blauen Liste, Einrichtungen der FhG und MPG) und Forschungszentren an Fachhochschulen, Forschungsförderung für Hochschulen und die genannten Einrichtungen, Wissenschaftstransfer (für die Zuständigkeit für Technologietransfer vergleiche VII. Nr. 8);
4.
öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken;
5.
Pflege und Förderung von Kunst und Kultur; insbesondere a) staatliche Theater und Orchester,
 
b)
staatliche Museen und Sammlungen, Bildende Kunst,
 
c)
Literatur, Sprache, Film und Video,
 
d)
Künstlerförderung, allgemeine Kunstförderung, Stiftungen,
 
e)
Fachbehörden der Denkmalpflege (fachliche Wahrung der Aufgaben der Denkmalpflege durch die Landesoberbehörde der Denkmalpflege);

VII.
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit

1.
Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsordnung, Wirtschaftsrecht;
2.
Wirtschaftsförderung, regionale und sektorale Strukturentwicklung;
3.
Zusammenarbeit mit der BVS-Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und der BMGB-Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH;
4.
Zusammenarbeit mit der TLG Treuhandliegenschaftsgesellschaft, soweit Angelegenheiten des Geschäftsbereichs betroffen sind;
5.
Außenwirtschaft, Messen und Ausstellungen;
6.
Industrie, Handwerk, Handel, Freie Berufe, Gewerbe, Aufsicht über die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern, Angelegenheiten der Wirtschaftsprüfer, Genossenschaftswesen, Ingenieurgesetz, Aufsicht über die Ingenieurkammer;
7.
Fremdenverkehr, Erholung, Kurorte und Heilbäder (mit Ausnahme der staatlichen Bäder);
8.
Energiewirtschaft, Energieaufsicht, Bergbau und Bergaufsicht, Rohstofferkundung und Standortplanung;
9.
Technologieförderung, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Technologiezentren;
10.
Börsenaufsicht, Versicherungswesen (ohne Sozialversicherung);
11.
Preise, Wettbewerb, Kartelle, Verbraucherfragen, öffentliches Auftragswesen;
12.
Meß-, Eich- und technisches Prüfwesen;
13.
berufliche Bildung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft;
14.
Verkehrswesen, insbesondere Verkehrspolitik, Landesverkehrsplanung, öffentlicher Personennahverkehr, Luftverkehr einschließlich Luftaufsicht, Eisenbahnen, Binnenschiffahrt, Fahrzeugtechnik und neue Verkehrstechnologien, Verkehrssicherheit (soweit nicht Aufgabe der Polizei);
15.
Autobahn- und Straßenbauverwaltung, Grundsatzfragen des Straßenwesens, Förderung des kommunalen Straßenbaues;
16.
Arbeitsrecht, Betriebsverfassung und Unternehmensverfassung, Lohn-, Tarif- und Schlichtungswesen, Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand;
17.
Beschäftigung und Arbeitsmarkt, berufliche Umschulung;
18.
Sozialer Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Technischer Arbeitsschutz, Sicherheitstechnik und Gerätesicherheit (überwachungsbedürftige Anlagen), Sprengstoffrecht, Gefahrstoffrecht (mit Ausnahme der Belange des Umweltschutzes), Strahlenschutz im Geltungsbereich der Röntgenverordnung;
19.
offene Vermögensfragen.

VIII.
Sächsisches Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten

1.
Landes-, Bundes-, EG-Agrarpolitik, Forstpolitik;
2.
landwirtschaftliche und gärtnerische Erzeugung einschließlich Freizeitgartenbau und nicht erwerbsmäßige Landbewirtschaftung, Fischerei, nachwachsende Rohstoffe;
3.
Agrarstruktur, Agrarförderung einschließlich Ausgleichsleistungen, landwirtschaftlicher Grundstücks- und Pachtverkehr;
4.
Vermarktung landwirtschaftlicher und gärtnerischer Erzeugnisse, Agrarmarktstruktur, Absatzförderung;
5.
Ernährungswirtschaft, Ernährungssicherstellung, Ernährungsaufklärung;
6.
Landeskultur, Dorfentwicklung, ländliche Neuordnung, landwirtschaftliche Meliorationen und Wegebau im ländlichen Raum;
7.
umweltgerechte Landwirtschaft einschließlich Gartenbau, Kulturlandschaft einschließlich Landschaftspflege (als oberste Landwirtschafts- und Forstbehörde), agrar- und forstproduktionsbezogener Bodenschutz, Fachaufsicht über die staatlichen Domänen und den staatlichen landwirtschaftlichen Streubesitz;
8.
Forstwirtschaft, Waldökologie, Staatswald, Privat- und Körperschaftswald einschließlich Förderung, Holzmarkt, Verwaltung des staatlichen Forstvermögens und der forstlichen Liegenschaften, forstwirtschaftlicher Grundstücksverkehr, Jagdwesen;
9.
Aus- und Fortbildung in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft, Weiterbildung im ländlichen Raum, land- und hauswirtschaftliches Fachschulwesen; Beratungswesen, angewandte Agrarforschung
10.
fachbezogene Angelegenheiten des Agrarsozialwesens;
11.
Angelegenheiten der BVS-Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, soweit sie den land- und forstwirtschaftlichen Bereich betreffen.

IX.
Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie

1.
Sozialstruktur und Sozialplanung;
2.
soziale Entschädigung, Kriegsopferfürsorge, Behindertenrecht;
3.
Sozialversicherung, Aufsicht über Träger der Sozialversicherung, ihre Verbände und die von ihnen betriebenen Einrichtungen, Berufsbildung in der Sozialversicherung nach dem Berufsbildungsgesetz;
4.
Gesundheitswesen, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Krankenhausplanung und -finanzierung einschließlich des Pflegesatzwesens, Apotheken- und Arzneimittelwesen, gesundheitlicher Umweltschutz, Recht der (ärztlichen und nichtärztlichen) Heilberufe einschließlich der zugehörigen Berufsfachschulen in freier Trägerschaft, die nicht in der Trägerschaft von Krankenhäusern sind;
5.
Familienpolitik, Erziehungsgeld, Kindertagesstätten (Kinderkrippen, Kindergärten und Horte), Kinder- und Jugendhilfe (§§ 13 ff. KJHG sowie angrenzende Rechtsbereiche), Unterhaltsvorschuß, Unterhaltssicherung, Seniorenpolitik, Altenhilfe;
6.
Wohlfahrtspflege, Rehabilitation Behinderter, Sozialhilfe, Sammlungswesen, Eingliederungshilfe nach dem Garantiefonds;
7.
soziale und sozialpflegerische Berufe einschließlich Fachschulen in freier Trägerschaft;
8.
gesundheitlicher Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung;
9.
Veterinärwesen mit Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsschutz, Tierarzneimittelwesen und Tierschutz;
10.
Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen; Gräber und Denkmäler von Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft;
11.
Bereinigung von SED-Unrecht (Durchführung der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung).

X.
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung

1.
Grundsatzfragen der Umweltpolitik, Umweltrecht, Umweltinformation;
2.
Koordinierung des Umweltschutzes (Land und Bund), internationaler Umweltschutz;
3.
Umweltforschung;
4.
Naturschutz und Landschaftspflege (als oberste Umweltbehörde);
5.
Biotop- und Artenschutz;
6.
Landschaftsökologie und Landschaftsplanung;
7.
Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Grundwasser, Abwasser, Wasserversorgung, Wasserbau;
8.
Immissionsschutz, technischer Umweltschutz;
9.
Abfallwirtschaft, Abfallentsorgung, Bodenschutz und Altlasten;
10.
geologische und bodenkundliche Landesaufnahme, Bodeninformationssysteme;
11.
Sicherheit in der Kerntechnik, Aufsicht nach dem Atomgesetz, Umweltradioaktivität, Strahlenschutz, soweit nicht ein anderes Ministerium zuständig ist;
12.
Landesentwicklung, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung;
13.
Gefahrstoffrecht (mit Ausnahme der Belange des Arbeitsschutzes), Anmeldung neuer und Prüfung alter Stoffe;
14.
Biotechnologie, Gentechnologie;
15.
Verkehrsemissionen;
16.
Zusammenarbeit mit der TLG-Treuhandliegenschaftsgesellschaft mbH, soweit Angelegenheiten des Geschäftsbereichs betroffen sind.

Dresden, den 21. Dezember 1995

Sächsische Staatskanzlei
Munding
Abteilungsleiter