Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Abkommen

Vom 12. Juli 2016

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Abkommens bekannt:

Das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (SächsGVBl. 2016 S. 83) ist gemäß seinem § 2 am 1. Juli 2016 in Kraft getreten.

Dresden, den 12. Juli 2016

Sächsische Staatskanzlei
In Vertretung des Referatsleiters
Becke
Referentin

Änderungsvorschriften