Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landesentwicklung
über Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Vom 15. Januar 1997
Der Deutsche Ausschuß für Stahlbeton (DAfStb) hat seine Richtlinie „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ in Abstimmung mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) überarbeitet und als Ausgabe September 1996 veröffentlicht.
Diese Richtlinie regelt, welche baulichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Betonbauten nach DIN 1045 oder Normen der Reihe DIN 4227 ohne Oberflächenabdichtung beim Umgang mit flüssigen (einschließlich verflüssigter Gase) oder pastösen, wassergefährdenden Stoffen nach § 19g Abs. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1996 (BGBl. I S. 1695) dem Besorgnisgrundsatz gemäß § 19g Abs. 1 WHG genügen.
Die Richtlinie wird hiermit auf der Grundlage des § 5 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (SächsVAwS) vom 28. April 1994 (SächsGVBl. S. 966) als allgemein anerkannte Regel der Technik eingeführt und bekanntgemacht.
Von einem Abdruck der umfangreichen Richtlinientexte wird unter Bezugnahme auf folgende Fundstelle abgesehen:
- DAfStb-Richtlinie
„Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“
September 1996/Ersatz für Ausgabe September 1992;
bisherige Vertriebs-Nummer: 65019
Verkauf durch den Beuth Verlag GmbH, Berlin und Köln,
Vertriebsnummer: 65026, Burggrafenstraße 6,
10787 Berlin
Dresden, den 15. Januar 1997
Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landesentwicklung
Dr.-Ing. Jeschke
Abteilungsleiter