Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
Hier „Praxisbezogene berufsbegleitende Qualifizierung von Lehrkräften an Berufsschulen im IuK-Bereich“
Vom 13. August 2004
Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Punkt A der „ Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Maßnahmen “ vom 12. Juli 2001 (SächsABl. S. 810) Qualifizierungsprojekte für Lehrkräfte an Berufsbildenden Schulen. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen. Zuschussfähig sind nur Kosten, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung ist nachrangig zur nationalen Förderung.
Gegenstand der Förderung:
Gegenstand der Förderung ist die Fortbildung von Lehrkräften, die an Berufsbildenden Schulen in berufsqualifizierenden Bildungsgängen des Informations-, Kommunikations- und Medienbereichs eingesetzt sind und bereits über eine Befähigung zum Unterricht im IT-Bereich an berufsbildenden Schulen verfügen.
Unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in Wirtschaft und Technik soll die Kompetenz der Lehrkräfte erweitert werden, so dass bereits in der schulischen Ausbildung die weitreichende Anpassung aller Berufszweige an moderne, das heißt aktuelle IT-Entwicklungen gewährleistet ist.
Förderziel:
Ziel ist es, die Kompetenz der Lehrkräfte im IuK- Bereich unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen in Wirtschaft und Technik zu erweitern.
Zielgruppe:
Lehrkräfte, die in berufs- und studienqualifizierenden Bildungsgängen an berufsbildenden Schulen in verschiedenen Schularten im Informations-, Kommunikations- und Medienbereich eingesetzt sind und bereits über eine Befähigung zur Durchführung des IT-Unterrichts verfügen.
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können Träger (natürliche oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die die beschriebenen Projekte durchführen, sein.
Antragsverfahren:
Vor der Einreichung von formgebundenen Anträgen sollen für Projekte der „Praxisbezogenen berufsbegleitenden Qualifizierung von Lehrkräften an Berufschulen im IuK-Bereich“ Projektvorschläge eingereicht werden. Die Einreichung von Projektvorschlägen ist nicht an Termine gebunden. Der formgebundene Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Förderwürdigkeit des Projektvorschlages bestätigt worden ist.
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.: 0351/4910-4930
Fax: 0351/4910-1015
Die Anträge für Projekte der „Praxisbezogenen berufsbegleitenden Qualifizierung von Lehrkräften an Berufschulen im IuK-Bereich“ sind jeweils bis zum 28. Februar einzureichen.
Vor Antragstellung beziehungsweise Einreichung von Projektvorschlägen wird gebeten, sich über das genannte Internet-Portal zu Beratungsmöglichkeiten, nähere Fördermodalitäten und einzureichende Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger, Projektvorschläge) zu informieren und eine nähere Beratung hinsichtlich spezieller Rahmenvorgaben für die Förderung der genannten Projekte in Anspruch zu nehmen.
Auswahlverfahren:
Es wird aus den zum 28. Februar des jeweiligen Jahres eingereichten förderfähigen und förderwürdigen Anträgen ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung dafür eingesetzter Gremien nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der förderwürdigen Projekte sind:
- Konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den von der Bewilligungsstelle vorgegebenen notwendigen Angaben und der von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Struktur;
- inhaltliche Ausrichtung der Fortbildung auf die aktuellen Entwicklungen der Wirtschaft in der Informations-, Kommunikations- und Medientechnik, einschließlich entsprechender Branchensoftware;
- Nachweis von Referenzen über bereits durchgeführte didaktisch-methodisch aufbereitete Seminarveranstaltungen;
- ausreichende technische Ausstattung, so dass jedem Teilnehmer ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann; beziehungsweise Bereitschaft zur Verwendung der vor Ort befindlichen Technik des BSZ;
- nachgewiesene methodisch-didaktische Kenntnisse der Dozenten, so dass Curricula für die einzelnen Module erstellt werden können;
- Bereitschaft zur Evaluierung der Veranstaltungen und gemeinsamer Auswertung mit den Fachberatern.
Mit dieser Aufforderung zur Antragstellung ist keine Förderzusage verbunden. Die SAB entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Dresden, den 13. August 2004
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Schröder
Referatsleiterin
Sächsisches Staatsministerium
für Kultus
Bertram
Referatsleiter