Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
zur Änderung der FRL Weiterentwicklung

Vom 14. Februar 2017

I.

Der Nummer 2 der FRL Weiterentwicklung vom 6. April 2010 (SächsABl. S. 594), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2015 (SächsABl. SDr. S. S 419), wird folgende Nummer 2.4 angefügt:

„2.4
Angebote der Schulsozialarbeit sind von einer Förderung ausgeschlossen.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.

Dresden, den 14. Februar 2017

Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Barbara Klepsch