Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Errichtung des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SImmBa) (VwV SImmBa)

Vom 8. Februar 2017

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Errichtung des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SImmBa) vom 25. September 2002 (SächsABl. S. 1089), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 374), wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift wird die Angabe „SImmBa“ jeweils durch die Angabe „SIB“ ersetzt.
2.
In Nummer 1 Absatz 1 wird die Angabe „SImmBa“ durch die Angabe „SIB“ ersetzt.
3.
Nummer 2 Absatz 1 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
 
a)
für die Grundstücksverwaltung und die Grundstücksbewirtschaftung aller Liegenschaften, die ihm vom Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen überlassen werden.“
4.
Nummer 2 Absatz 1 Buchstaben f und g werden gestrichen.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.

Dresden, den 8. Februar 2017

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland