Historische Fassung war gültig vom 01.08.2017 bis 02.11.2017

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2017/18

Vom 25. Mai 2017

I.
Grundlegendes

Die Vorbereitung und Durchführung der besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 des allgemeinbildenden Gymnasiums erfolgt auf der Grundlage von § 27 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Februar 2017 (SächsGVBl. S. 87) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

Die besondere Leistungsfeststellung wird jeweils in der ersten und zweiten Unterrichtsstunde geschrieben.

Grundlage der Aufgabenstellungen sind die Inhalte des jeweiligen Lehrplans des Gymnasiums bis einschließlich der Klassenstufe 10 sowie der Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für den Mittleren Schulabschluss im Fach Deutsch, im Fach Mathematik und für die erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) vom 4. Dezember 2003.

II.
Fächerspezifische Hinweise

1.
Alle Fächer

Teilnehmer mit Migrationshintergrund können zusätzlich in allen Fächern ein zweisprachiges nichtelektronisches Wörterbuch (Deutsch-Herkunftssprache/Herkunftssprache-Deutsch) verwenden.

2.
Fach Deutsch
a)
Struktur der Arbeit
Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei Aufgaben zur Bearbeitung aus. Zur Auswahl der Aufgaben und der damit verbundenen Texte wird eine Einlesezeit von 20 Minuten zusätzlich zur Arbeitszeit gewährt.
Die Aufgabenarten können sein:
 
Textanalyse,
 
Texterörterung,
 
Literarische Erörterung,
 
Freie Erörterung,
 
Adressatenbezogenes Schreiben,
 
Textinterpretation,
 
Gestaltende Interpretation.
 
Mischformen sind möglich.
Grundlage kann sein:
 
ein literarischer Text,
 
ein pragmatischer Text,
 
eine Problemstellung,
 
Textmaterial (lineare und nicht lineare Texte, Bilder und Ähnliches).
b)
Zugelassenes Hilfsmittel:
Als Hilfsmittel ist ein nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung zugelassen.
c)
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Die Notenbildung erfolgt auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der vom Staatsministerium für Kultus vorgegebenen Korrekturrichtlinien.
3.
Fach Sorbisch
a)
Struktur der Arbeit
Die Struktur der Arbeit ist wie für das Fach Deutsch.
b)
Zugelassene Hilfsmittel
Zugelassene Hilfsmittel sind:
 
nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung,
 
Obersorbisch-deutsches Wörterbuch und
 
Deutsch-obersorbisches Wörterbuch.
c)
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Der verbindliche Bewertungsmaßstab ist wie für das Fach Deutsch.
4.
Fach Englisch
a)
Struktur der Arbeit
Die Aufgabe umfasst folgende Bereiche:
 
Hörverstehen,
 
sinngemäßes Übertragen/Sprachmittlung vom Deutschen ins Englische und
 
schriftliche Textproduktion.
 
Der Anteil der Textproduktion umfasst mindestens die Hälfte der Arbeitszeit. Die Textproduktion findet auf der Grundlage englischsprachiger, vorwiegend authentischer Materialien statt und setzt Kompetenzen im Leseverstehen voraus.
b)
Zugelassene Hilfsmittel
Zugelassene Hilfsmittel sind:
 
nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung,
 
zweisprachiges nichtelektronisches Wörterbuch Deutsch-Englisch/Englisch-Deutsch und
 
einsprachiges nichtelektronisches Wörterbuch Englisch.
c)
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der Grundlage der vom Staatsministerium für Kultus vorgegebenen Korrekturrichtlinien.
Der Anteil der schriftlichen Textproduktion geht mindestens zur Hälfte in die Gesamtbewertung ein. Die sprachliche und inhaltliche Leistung der Textproduktion wird als Ganzes bewertet.
5.
Fach Mathematik
a)
Struktur der Arbeit
Jeder Schüler hat die Teile A und B zu bearbeiten.
Teil A:
Mehrere Aufgaben geringerer Komplexität zu grundlegenden mathematischen Sachverhalten, darunter auch Aufgaben mit Auswahlcharakter.
Arbeitszeitanteil: 25 Minuten
Teil B:
Aufgaben mit höherem Komplexitätsgrad zu grundlegenden mathematischen Sachverhalten und deren Anwendung, darunter eine Aufgabe, die verschiedene mathematische Teilgebiete vernetzt.
Arbeitszeitanteil: 65 Minuten
b)
Zugelassene Hilfsmittel
Zugelassene Hilfsmittel in Teil A und Teil B sind:
 
nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und
 
Zeichengeräte.
 
Zugelassene Hilfsmittel nur in Teil B sind:
 
Tabellen- und Formelsammlung und
 
grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit oder ohne Computer-Algebra-System.
c)
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Die Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf der Grundlage der vom Staatsministerium für Kultus vorgegebenen Korrekturrichtlinien.

III.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2016/17 vom 28. Mai 2016 (MBl. SMK S. 173) außer Kraft.

Dresden, den 25. Mai 2017

Die Staatsministerin für Kultus
Brunhild Kurth