Berichtigung der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Berufsschulen im Freistaat Sachsen

Vom 27. Mai 1994

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsschule – BSO) vom 11. März 1994 (SächsGVBI. S. 477) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In der Inhaltsübersicht „Vierter Teil“ sind die Worte „und der Facharbeit“ zu streichen.
2.
In § 32 Abs. 2 Satz 3 ist am Ende folgender Halbsatz nach einem Komma anzufügen: „ ..., wobei das Fach Deutsch nicht ausgeglichen werden kann.“

Dresden, den 27. Mai 1994

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Benda
Referatsleiter