Gesetz
zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Vom 27. Oktober 2017

Der Sächsische Landtag hat am 27. September 2017 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Zustimmung zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Dem am 3. April 2017 von den Ländern unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) wird zugestimmt. Der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.1

Dresden, den 27. Oktober 2017

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

Änderungsvorschriften