Achte Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Sächsischen Landesverwaltung

Vom 10. Oktober 2017

I.

In Abschnitt I Nummer 6.2 Satz 1 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Sächsischen Landesverwaltung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Dezember 2003 (SächsABl. S. 1199), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 7. August 2017 (SächsABl. S. 1118) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 374), werden die Wörter „Direktor der Sächsischen Bildungsagentur“ durch die Wörter „Präsidenten des Landesamtes für Schule und Bildung“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Dresden, den 10. Oktober 2017

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland

Änderungsvorschriften