Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
über die Änderung der Liste der Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen gemäß § 3 Absatz 5 des Sächsischen Kurortegesetzes

Vom 14. November 2017

Auf der Grundlage des § 3 Absatz 5 des Sächsischen Kurortegesetzes vom 9. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1022), das zuletzt durch das Gesetz vom 25. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist, gibt das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen (Stand: 14. November 2017) bekannt.

Dresden, den 14. November 2017

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Ortmann
Referatsleiter

Anlage 1
Staatlich anerkannte Kurorte im Freistaat Sachsen

Anlage 2
Staatlich anerkannte Erholungsorte im Freistaat Sachsen