Achte Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Förderzuständigkeitsverordnung SMWA

Vom 12. Dezember 2017

Auf Grund des § 2 Absatz 4 des Gesetzes zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – vom 19. Juni 2003 (SächsGVBl. S. 161) verordnet das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:

Artikel 1
Änderung der Förderzuständigkeitsverordnung SMWA

Nummer 1 der Anlage zur Förderzuständigkeitsverordnung SMWA vom 20. Dezember 2005 (SächsGVBl. S. 378), die zuletzt durch die Verordnung vom 13. Januar 2016 (SächsGVBl. S. 56) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Buchstabe d wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
2.
In Buchstabe e wird der Punkt am Ende durch ein Komma und das Wort „und“ ersetzt.
3.
Folgender Buchstabe f wird angefügt:
 
„f)
Förderung des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) im Wege der institutionellen Förderung und Sonderfinanzierung sächsischer Finanzierungsanteile.“

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Dresden, den 12. Dezember 2017

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig