Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über die Gegenstandslosigkeit von Staatsverträgen

Vom 11. Januar 2018

Bis zum 31. Dezember 2017 wurden 13 von 16 Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt. Der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag) (SächsGVBl. 2017 S. 583) ist gemäß seinem Artikel 2 Absatz 1 damit gegenstandslos geworden.

Dresden, den 11. Januar 2018

Sächsische Staatskanzlei
Hildebrandt
Referatsleiter