Berichtigung der Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten bei der Unabkömmlichstellung vom 16. Juni 1992

Vom 27. August 1992

Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten bei der Unabkömmlichstellung vom 16. Juni 1992 (SächsGVBl. S. 294) ist wie folgt zu berichtigen:
In § 1 Ziff. 11 Buchst. d muß es statt des Wortes „Landratsamt“ richtig „Landesamt“ heißen.

Dresden, den 27. August 1992

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Weik
Abteilungsleiter

Änderungsvorschriften