Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Grundentschädigung für die Mitglieder des Sächsischen Landtages nach § 5 des Abgeordnetengesetzes

Vom 2. Mai 2018

Ab 1. August 2018 beträgt die monatliche Grundentschädigung 5 804,20 Euro.

Dresden, den 2. Mai 2018

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

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