Erste Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz
Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Änderung der Richtlinie Integrative Maßnahmen

Vom 2. Mai 2018

Die Richtlinie Integrative Maßnahmen vom 20. Juni 2017 (SächsABl. S. 921), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 16. November 2017 (SächsABl. SDr. S. S 422), wird wie folgt geändert:

Buchstabe B Teil 1 wird wie folgt geändert:

I.
In Ziffer VI Nummer 1 Satz 1 wird die Angabe „30. September“ durch die Angabe „31. Juli“ ersetzt.
II.
Buchstabe B Teil 2 wird wie folgt geändert:
 
In Ziffer VI Nummer 1 Satz 1 wird die Angabe „31. Oktober“ durch die Angabe „30. Juni“ ersetzt.
III.
Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 2. Mai 2018

Die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration
Petra Köpping

Änderungsvorschriften