Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
Hier: „Jugendberatungsstellen“
Vom 30. August 2004
Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Punkt A der „ „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Maßnahmen“ “ vom 12. Juli 2001 (SächsABl. S. 810) niederschwellige sozialpädagogische Beratungs- und Hilfeangebote für junge Menschen auf dem Gebiet der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen werden. Zuschussfähig sind nur Kosten, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung ist nachrangig zur nationalen Förderung.
Gegenstand der Förderung:
Gefördert werden niederschwellige sozialpädagogische Hilfeangebote (Beratung, Begleitung und Betreuung) zur Förderung von jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen in ihrem Übergang Schule – Ausbildung – Erwerbstätigkeit. Der Arbeitsweltbezug ist wesentlicher Grundsatz der Arbeit. Es erfolgt eine einzelfallbezogene Arbeit. Dabei wird ausgehend vom Alter und den persönlichen Voraussetzungen der jungen Menschen und bei entsprechender Mitwirkung die Unterstützung der Eingliederung in schulische und berufliche Ausbildung beziehungsweise Eingliederung in Erwerbstätigkeit gefördert. Zur Aktivierung der Zielgruppe können Gruppen- und Informationsangebote in Schulen und Jugendeinrichtungen Bestandteil der Projekte sein. Die Dauer der Projekte soll jeweils zwölf Monate nicht überschreiten. Die Förderung erfolgt degressiv gestaffelt.
Eine Aufnahme des Projektes in die örtliche Jugendhilfeplanung sowie eine kommunale Beteiligung an der Finanzierung sind erforderlich.
Förderziel:
Die Projekte zielen auf die Unterstützung der Zielgruppe bei der schulischen und beruflichen Ausbildung, der Eingliederung in die Arbeitswelt sowie der sozialen Integration ab.
Zielgruppe:
Sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen bis 27 Jahre, insbesondere:
- junge Menschen mit fehlenden oder prekären schulischen beziehungsweise beruflichen Abschlüssen;
- Abbrecher von Ausbildungs- und Fördermaßnahmen;
- langzeitarbeitslose junge Menschen;
- junge Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen;
- junge Menschen mit Lern-, Leistungs- oder Entwicklungsbeeinträchtigungen beziehungsweise Entwicklungsschwächen oder Entwicklungsstörungen;
- junge Menschen, die psychisch, körperlich und/oder geistig beeinträchtigt sind.
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (in Ausnahmefällen auch nicht anerkannte Träger, die die Voraussetzungen nach § 74 Abs. 1
SGB VIII erfüllen), vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen, sein.
Antragsverfahren:
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden.
Tel.: 0351/4910–4930
Fax: 0351/4910–1015
Stichtag für die Antragseinreichung ist der 31. Oktober des jeweiligen Jahres.
Bereits bei der Antragstellung hat der Träger eine Stellungnahme des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe mit Aussagen unter anderem zur Aufnahme des Projektes in die örtliche Jugendhilfeplanung sowie zur kommunalen Kofinanzierung vorzulegen.
Vor Antragstellung wird gebeten, sich über das genannte Internet-Portal zu Beratungsmöglichkeiten, nähere Fördermodalitäten und einzureichende Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an Projektträger) zu informieren und eine nähere Beratung hinsichtlich spezieller Rahmenvorgaben für die Förderung der genannten Projekte in Anspruch zu nehmen.
Auswahlverfahren:
Es wird aus den bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres eingereichten förderfähigen und förderwürdigen Anträgen ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung dafür eingesetzter Gremien nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der Projekte sind:
- Konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den von der Bewilligungsstelle vorgegebenen notwendigen Angaben und der von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Struktur;
- Nachgewiesener deutlicher Arbeitsweltbezug der Projekte;
- Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen bei der Ausgestaltung der Projekte;
- Zusammenarbeit mit allen für die Zielerreichung erforderlichen Einrichtungen und Stellen, insbesondere mit Unternehmen, mit der Arbeitsverwaltung, mit Schulen und der Schulverwaltung, mit den Einrichtungen und Stellen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, mit Trägern von Beschäftigungsmaßnahmen sowie mit den Trägern anderer Sozialleistungen. Die Zusammenarbeit ist in der Projektkonzeption darzustellen.
Dresden, den 30. August 2004
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Schröder
Referatsleiterin
Sächsisches Staatsministerium
für Soziales
Schubert
Referatsleiterin