Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen

Vom 11. Juli 2018

Die VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen vom 27. Juni 2017 (MBl. SMK S. 186), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 30. April 2018 (MBl. SMK S. 182) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 409), wird wie folgt geändert:

I.

1.
Ziffer I Nummer 5 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 werden die Wörter „Berufsschule und Berufsfachschule“ durch die Wörter „Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule“ ersetzt.
 
b)
Satz 2 wird gestrichen.
2.
Ziffer II Buchstabe C wird wie folgt geändert:
 
Nach der Angabe „C.3 Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik“ wird die Angabe „C.3a Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, verkürzte Ausbildung“ eingefügt.
3.
Ziffer II Buchstabe E wird wie folgt geändert:
 
In den Angaben zu E.6, E.8 und E.10 werden jeweils die Wörter „Schulversuch DUBAS –“ durch die Wörter „Doppelqualifizierender Bildungsgang,“ ersetzt.
4.
Ziffer II Buchstabe F wird wie folgt gefasst:
 
„F)
Auslaufende Stundentafeln (Schulart Fachschule)“
5.
Die Anlagen C.1 und C.4 bis C.34 zu Ziffer II Buchstabe C werden wie folgt geändert:
 
In der Spalte „Fachrichtungsübergreifender Bereich“ wird die Angabe „2)“ durch die Angabe „1)“ ersetzt.
6.
Die Anlagen C.1 und C.4 bis C.34 zu Ziffer II Buchstabe C werden wie folgt geändert:
 
Die Fußnote 2 wird aufgehoben.
7.
Die Anlagen E.6, E.8 und E.10 zu Ziffer II Buchstabe E werden wie folgt geändert:
 
In der Kopfzeile werden jeweils die Wörter „Schulversuch DUBAS –“ durch die Wörter „Doppelqualifizierender Bildungsgang,“ ersetzt.
8.
Die Anlagen C.2, C.3 und C.3a zu Ziffer II Buchstabe C, D.1 bis D.5 zu Ziffer II Buchstabe D und die Anlage E.11 zu Ziffer II Buchstabe E erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2018 in Kraft.

Dresden, den 11. Juli 2018

Der Staatsminister für Kultus
In Vertretung
Herbert Wolff
Staatssekretär

Anhang
(zu Ziffer I Nummer 8)

Änderungsvorschriften