Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Fachkräfterichtlinie

Vom 22. August 2018

Die Fachkräfterichtlinie vom 12. April 2016 (SächsABl. S. 519), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 402), wird wie folgt geändert:

I.

Im Teil B Ziffer I Nummer 6 werden nach dem Wort „Ausbildungsmarktintegration“ die Wörter „, insbesondere von Benachteiligten und“ eingefügt.

II.

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 22. August 2018

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

Änderungsvorschriften