Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der VwV Feuerwehr-Helfer-Ehrenzeichen

Vom 12. September 2018

I.

Ziffer II Nummer 1 der VwV Feuerwehr-Helfer-Ehrenzeichen vom 8. April 2014 (SächsABl. S. 578), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 5. Juni 2018 (SächsABl. S. 810) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 352), wird wie folgt geändert:

1.
In Buchstabe a Satz 4 werden die Wörter „; beim Feuerwehr-Ehrenzeichen in Gold als Sonderstufe ist das Kreuz tiefschwarz emailliert“ gestrichen.
2.
In Buchstabe b Satz 4 werden die Wörter „; beim Helfer-Ehrenzeichen in Gold als Sonderstufe ist das Kreuz tiefschwarz emailliert“ gestrichen.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 12. September 2018

Der Staatsminister des Innern
Prof. Dr. Roland Wöller

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