Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Förderung städtebaulicher Planungsleistungen, städtebaulicher Wettbewerbe und Gutachten
(VwV StPlWG)

Vom 16. Januar 2002

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung städtebaulicher Planungsleistungen, städtebaulicher Wettbewerbe und Gutachten (VwV StPlWG) vom 28. Januar 1998 (SächsABl. S. 170) wird wie folgt geändert:

1.
In Punkt 6.1.3 Satz 1 wird die Angabe „250 000 DM“ durch die Angabe „125 000 EUR“ ersetzt.
2.
In der Anlage 1a Punkte 5 und 6 wird die Bezeichnung „DM“ durch „EUR“ ersetzt.
3.
In der Anlage 1b Punkte 4 und 5 wird die Bezeichnung „DM“ durch „EUR“ ersetzt.
4.
In der Anlage 2 Punkte 4, 6, 7, 8 und unter Vermerk der Bewilligungsbehörde wird die Bezeichnung „DM“ durch „EUR“ ersetzt.
5.
In der Anlage 3 Punkte 3, 4, 5 und 8 werden die Bezeichnungen „DM“ und „TDM“ durch „EUR“ ersetzt.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt rückwirkend zum 1. Januar 2002 in Kraft.

Dresden, den 16. Januar 2002

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht