Zwanzigste Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung

Vom 1. Oktober 2018

Auf Grund des § 17 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 und 2 des Finanzverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), der durch Artikel 14 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 der Zuständigkeitsübertragungsverordnung Finanzverwaltung vom 17. Dezember 1993 (SächsGVBl. S. 1281), der durch Artikel 1 Nummer 1 der Verordnung vom 8. März 2005 (SächsGVBl. S. 42) geändert worden ist, verordnet das Staatsministerium der Finanzen:

Artikel 1
Änderung der Finanzamts- und
Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung

Die Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 539), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 12. September 2016 (SächsGVBl. S. 468) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:
a)
In Nummer 1 werden die Wörter „Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1730)“ durch die Wörter „Artikel 5 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 2074)“ ersetzt.
b)
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
aa)
In Satz 1 werden die Wörter „Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1730)“ durch die Wörter „Artikel 9 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3214)“ ersetzt.
bb)
In Satz 3 werden die Wörter „Artikel 6 der Verordnung vom 18. Juli 2016 (BGBl. S. 1722)“ durch die Wörter „Artikel 2 der Verordnung vom 12. Juli 2017 (BGBl. I S. 2360)“ ersetzt.
c)
Nummer 3 wird wie folgt geändert:
aa)
In Buchstabe a Satz 1 werden nach dem Wort „(Betriebsprüfungen)“ die Wörter „sowie Kassen-Nachschauen nach § 146b der Abgabenordnung“ eingefügt.
bb)
In Buchstabe b Satz 1, Buchstabe c Satz 1 und Buchstabe d Satz 1 werden jeweils nach dem Wort „Betriebsprüfungen“ die Wörter „sowie Kassen-Nachschauen nach § 146b der Abgabenordnung“ eingefügt.
2.
Die Anlage wird wie folgt geändert:
a)
Ziffer I wird wie folgt geändert:
aa)
In Nummer 1 Spalte 2 werden die Wörter „Rennwett- und Lotteriesteuer“ durch die Wörter „Rennwett-, Lotterie- und Sportwettensteuer“ ersetzt.
bb)
In Nummer 3 Spalte 2 werden die Wörter „Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2531)“ durch die Wörter „Artikel 17 des Gesetzes vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3000)“ ersetzt.
cc)
In Nummer 4 Spalte 4 wird das zum Finanzamt Chemnitz-Mitte gehörende Wort „Hohenstein-Ernstthal,“ gestrichen.
dd)
Nummer 8 wird wie folgt geändert:
 
aaa)
In Buchstabe a wird die Zeile „Zwickau“ gestrichen.
 
bbb)
In Buchstabe b Spalte 4 wird das zum Finanzamt Zwickau gehörende Wort „Hohenstein-Ernstthal“ gestrichen.
 
ccc)
In Buchstabe c Spalte 4 wird das zum Finanzamt Chemnitz-Süd gehörende Wort „Hohenstein-Ernstthal“ gestrichen.
 
ddd)
In Buchstabe d Spalte 4 wird das zum Finanzamt Chemnitz-Süd gehörende Wort „Hohenstein-Ernstthal“ gestrichen.
ee)
In Nummer 9 Buchstabe a wird die Zeile „Zwickau“ gestrichen.
ff)
In Nummer 10 Buchstabe a Spalte 4 wird das zum Finanzamt Chemnitz-Süd gehörende Wort „Hohenstein-Ernstthal“ gestrichen.
gg)
In Nummer 11 Spalte 4 wird das zum Finanzamt Schwarzenberg gehörende Wort „Hohenstein-Ernstthal“ gestrichen.
hh)
Nummer 12 Spalte 4 wird wie folgt geändert:
 
aaa)
In der Zeile Chemnitz-Süd wird vor dem Wort „Freiberg“ das Wort „Döbeln,“ eingefügt und das Wort „Hohenstein-Ernstthal,“ wird gestrichen.
 
bbb)
Das zum Finanzamt Leipzig II gehörende Wort „Döbeln,“ wird gestrichen.
b)
Ziffer II wird wie folgt geändert:
aa)
Spalte 2 der Zeile Dresden-Nord, Dresden wird wie folgt geändert:
 
aaa)
Nach den Wörtern „Dresdner Heide“ werden ein Zeilenumbruch, die Wörter „Flughafen/Industriegebiet Klotzsche“, ein weiterer Zeilenumbruch und die Wörter „Gönnsdorf/Pappritz“ eingefügt.
 
bbb)
Die Zeile „Industriegebiet Klotzsche“ wird gestrichen.
 
ccc)
Die Wörter „Langebrück/Schönborn (Ortschaft)“ werden durch die Wörter „Langebrück/Schönborn“ ersetzt.
 
ddd)
Die Wörter „Schönfeld-Weißig (Ortschaft)“ werden durch die Wörter „Schönfeld/Schullwitz“ ersetzt.
 
eee)
Nach dem Wort „Trachau“ werden ein Zeilenumbruch und das Wort „Weißig“ eingefügt.
 
fff)
Die Wörter „Weixdorf (Ortschaft)“ werden durch das Wort „Weixdorf“ ersetzt.
bb)
Spalte 2 der Zeile Dresden-Süd, Dresden wird wie folgt geändert:
 
aaa)
Vor dem Wort „Blasewitz“ werden die Wörter „Altfranken/Gompitz“ und ein Zeilenumbruch eingefügt.
 
bbb)
Die Wörter „Cossebaude/Oberwartha (Ortschaft)“ werden durch die Wörter „Cossebaude/Mobschatz/Oberwartha“ ersetzt.
 
ccc)
Die Zeilen „Gompitz/Altfranken (Ortschaft)“ und „Mobschatz (Ortschaft)“ werden gestrichen.
cc)
In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Görlitz gehörende Wort „Krauschwitz“ durch die Angabe „Krauschwitz/O. L.“ ersetzt.
dd)
Die Zeile „Hohenstein-Ernstthal“ wird gestrichen.
ee)
In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Hoyerswerda gehörende Wort „Bretnig-Hauswalde,“ gestrichen.
ff)
In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Zschopau gehörende Wort „Pfaffroda,“ gestrichen.
gg)
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Zwickau gehörenden Wörter „Vom“ und „die Gemeinden Crimmitschau, Crinitzberg, Dennheritz, Fraureuth, Hartenstein, Hartmannsdorf b. Kirchberg, Hirschfeld, Kirchberg, Langenbernsdorf, Langenweißbach, Lichtentanne, Mülsen, Neukirchen/Pleiße, Reinsdorf, Werdau, Wildenfels, Wilkau-Haßlau, Zwickau“ gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2018 in Kraft.

Dresden, den 1. Oktober 2018

Der Staatsminister der Finanzen
Dr. Matthias Haß

Änderungsvorschriften