Anordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Änderung von Zuständigkeiten nach dem Grundstücksverkehrsgesetz und dem Landpachtverkehrsgesetz

Vom 19. Mai 1992

§ 1

Die Anordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Grundstücksverkehrsgesetz und dem Landpachtverkehrsgesetz vom 4. Dezember 1990 (SächsGVBl. Nr. 2 S. 3) wird in § 1 Abs. 1 und 2 wie folgt geändert:

Die Worte „Landratsamt – Amt für Landwirtschaft –, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung - Amt für Landwirtschaft –“ werden ersetzt durch „Staatliches Amt für Landwirtschaft“ und „Staatliches Amt für Landwirtschaft und Gartenbau“.
Die Amtsbezeichnung bestimmt sich nach der Anordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über Sitze und Bezirke der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Gartenbau vom 28. Oktober 1991 (SächsABl. Nr. 40 S. 16).

§ 2

Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1992 in Kraft.

Dresden, den 19. Mai 1992

Für die Sächsische Staatsregierung:
Der Staatsminister
für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
Dr. Rolf Jähnichen