Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
zur Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte im Forschungsbereich

Vom 18. November 2018

I.

In Nummer 7 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte im Forschungsbereich vom 17. September 2013 (SächsABl. S. 1107), die durch die Richtlinie vom 8. Mai 2015 (SächsABl. S. 777) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 28. November 2017 (SächsABl. SDr. S. S 417), wird die Angabe „31. Dezember 2018“ durch die Angabe „30. Juni 2019“ ersetzt.

II.

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 18. November 2018

Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
Dr. Eva-Maria Stange