Gesetz
zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Vom 13. März 2019

Der Sächsische Landtag hat am 13. März 2019 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz
zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Dem Zweiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 26. Oktober 2018 zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. Der Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.

Dresden, den 13. März 2019

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer

Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten
Oliver Schenk

Änderungsvorschriften