Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen und der VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen

Vom 13. Mai 2019

I.
Änderung der VwV Zeugnisse berufsbildende Schulen

1.
Ziffer IV Buchstabe A wird wie folgt geändert:
a)
Die Angabe „A.01.08 Jahreszeugnis Berufsvorbereitungsjahr“ wird eingefügt.
b)
Die bisherigen Angaben „A.01.08 Zeugnis Berufsvorbereitungsjahr“ bis „A.01.11 Zeugnis Berufsgrundbildungsjahr (ohne Erfolg)“ werden die Angaben A.01.09 bis A.01.12.
2.
Die bisherigen Anlagen zu Ziffer IV „Muster A.01.08“ bis „Muster A.01.11“ werden die Anlagen „Muster A.01.09“ bis „Muster A.01.12“.
3.
Die Anlagen A.01.08 und C.01.01 werden wie folgt gefasst:

Muster

II.
Änderung der VwV Stundentafeln berufsbildende Schulen

1.
In Ziffer I Nummer 2 Buchstabe a Satz 2 werden die Wörter „Sächsischen Bildungsinstitutes“ durch die Wörter „Landesamtes für Schule und Bildung, Standort Radebeul,“ ersetzt.
2.
Ziffer II Buchstabe A wird wie folgt geändert:
a)
In der Angabe A.3 werden die Wörter „mit berufspraktischen Aspekten“ gestrichen.
b)
Die Angabe A.4 wird wie folgt gefasst „Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme/Einstiegsqualifizierung der Bundesagentur für Arbeit“.
3.
Die Bezeichnungen der Anlagen zu Ziffer II werden wie folgt gefasst:
„Teil A –
Berufsschule
Teil B –
Berufsfachschule
Teil C –
Fachschule (gültig ab Schuljahr 2017/2018)
Teil D –
Fachoberschule
Teil E –
Berufliches Gymnasium
Teil F –
Auslaufende Stundentafeln (Schulart Fachschule)“.
4.
Die Anlage A.3 zu Ziffer II wird wie folgt gefasst:
Anlage
RST Schule/Klasse A.3
RST Berufsschule – Vorbereitungsklasse A.3

Unterricht
Unterricht Gesamtausbildungsstunden
Unterricht Gesamt-
ausbildungs-
stunden
Pflichtbereich 1200
Deutsch als Zweitsprache 960
Grundlagen der Ausbildungsreife und Berufsorientierung*) 240
Wahlbereich 80

*) Unterricht in zwei getrennten Modulen: „Grundlagen der Ausbildungsreife“ und „Berufsorientierung“

5.
In der Anlage A.4 wird die Angabe „Berufsschule – Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BvB)/Einstiegsqualifizierung (EQ)“ durch die Angabe „Berufsschule – Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme/Einstiegsqualifizierung der Bundesagentur für Arbeit“ ersetzt.

Dresden, den 13. Mai 2019

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

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