Bekanntmachung
des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen
über das Außerkrafttreten einer Verwaltungsvorschrift

Vom 18. September 2019

Die Verwaltungsvorschrift des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen über die Entschädigung für Tätigkeiten im Berufsbildungsausschuss und in Prüfungsausschüssen nach dem Berufsbildungsgesetz (VwV BBiG-Entschädigung GeoSN) vom 5. Juni 2014 (SächsABl. S. 832) tritt am 5. Oktober 2019 außer Kraft.

Dresden, den 18. September 2019

Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen
Rothenberger-Temme
Geschäftsführerin

Änderungsvorschriften