Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Fachkräfterichtlinie

Vom 12. Dezember 2019

I.

Die Fachkräfterichtlinie vom 30. April 2019 (SächsABl. S. 722), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 29. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 398), wird wie folgt geändert:

1.
Dem Teil E Ziffer V werden folgende Sätze angefügt:
„Personalausgaben können als Pauschalen ausgereicht werden. Nähere Angaben zu Form und Höhe der Personalpauschalen sind der Internetseite der Bewilligungsstelle zu entnehmen. Die Pauschalen treten am 1. Oktober 2020 in Kraft.“
2.
Teil F Ziffer I Nummer 8 wird wie folgt gefasst:
„8.
Der einfache Verwendungsnachweis ist zugelassen. Er besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen.“

II.

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.

Dresden, den 12. Dezember 2019

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

Änderungsvorschriften