Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Mittelstandsrichtlinie

Vom 12. Dezember 2019

I.

Die Mittelstandsrichtlinie vom 16. April 2018 (SächsABl. S. 558), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 29. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 398), wird wie folgt geändert:

1.
Teil A Ziffer IV Nummer 1.1 Satz 3, 4, 5 und 6 werden aufgehoben.
2.
Teil B Ziffer III Nummer 1.3 Satz 7 wird aufgehoben.
3.
Dem Teil B Ziffer III Nummer 1.5 wird folgender Satz angefügt:
„Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendungen gelten die Feststellungen und Regelungen des Bundes als Hauptzuwendungsgeber.“

II.

Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.

Dresden, den 12. Dezember 2019

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig